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Bürgergeld und Stromkosten – was übernimmt das Jobcenter?

Die Energiepreise sind weiterhin hoch. Kosten, die Bürgergeld-Empfänger:innen kaum tragen können. Zahlt in diesem Fall das Jobcenter die Stromrechnung? Alle wichtigen Infos im Überblick.

Ein Stempel mit der Aufschrift
© IMAGO/Lobeca

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Die Energiepreise bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Dabei bereiten die hohen Energierechnungen auch Menschen mit einem geregelten Einkommen große Sorgen. Doch für Bürgergeldempfänger:innen ist der finanzielle Druck deutlich stärker spürbar. Aber wie genau wird mit den Stromkosten umgegangen, wenn man Bürgergeld bezieht? Übernimmt das Jobcenter die Energiekosten? Hier erfährst du alle wichtigen Informationen.

Bürgergeld: Werden Stromkosten vom Jobcenter übernommen?

Die Frage, ob das Jobcenter die Stromkosten beim Bezug von Bürgergeld übernimmt, lässt sich schnell beantworten: Nein, Stromkosten sind kein separater Posten, der zusätzlich zum Bürgergeld-Regelsatz vom Jobcenter abgedeckt wird. Jede:r Empfänger:in erhält monatlich seinen/ihren Bürgergeld-Regelsatz, aus dem alle laufenden Ausgaben wie Nahrung, Körperpflege und eben auch die Stromkosten bestritten werden müssen.

Der Regelsatz beim Bürgergeld beträgt ab dem 1. Januar 563 Euro für Alleinstehende. Wie bereits erwähnt, werden die Stromkosten nicht extra bezahlt, sondern sind in mit einem Anteil von 8,84 Prozent im Regelsatz enthalten. Konkret bedeutet dies: Der Stromkostenanteil beläuft sich 2024 auf rund 49,77 pro Monat (2023 lag dieser bei 42,55 Euro).

Was man tun kann, wenn das Bürgergeld die Stromrechnung nicht deckt

Angesichts der hohen Energiepreise erscheint der Bürgergeldanteil für Strom als nicht besonders hoch. Doch müssen Kosten, die den Betrag uberschreiten, von den Bezieher:innen selbst getragen werden?

Nein, ganz so einfach ist das nicht. Denn es ist wichtig zu betonen, dass der Betrag im Regelsatz, der für Stromrechnungen vorgesehen ist, gemäß den Angaben des Bundesarbeitsministeriums ausschließlich für den Haushaltsstrom gilt. Dies umfasst die Stromkosten für elektronische Haushaltsgeräte wie Wasch- und Spülmaschinen, Elektroherde sowie die Beleuchtung der Wohnung, Radio und Fernsehen.

Manche Haushalte haben nur grundlegende Stromkosten, während andere zusätzlichen Strom für Heizzwecke oder Warmwasseraufbereitung benötigen. Das Jobcenter übernimmt diese zusätzlichen Heizstromkosten, wenn der Regelsatz nicht ausreicht, vorausgesetzt, der Bedarf ist im Antrag vermerkt.

Die Höhe der Heizkostenübernahme ist begrenzt und muss als „angemessen“ gelten. Diese Angemessenheit variiert je nach individuellem Fall, wobei ein Richtwert von einem Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gilt. Die Heizkostenübernahme erfolgt zusätzlich zum Regelsatz des Jobcenters, unter der Bedingung, dass der elektrische Heizbedarf dokumentiert und als angemessen betrachtet wird.

Härtefall anmelden

Falls der Regelsatz nicht ausreicht, um die Stromrechnung zu begleichen, selbst ohne elektrische Heizung, kann ein Antrag auf Härtefall beim Jobcenter gestellt werden. Die Entscheidung über zusätzliche Unterstützung für die Stromkosten erfolgt individuell. Angesichts der stark gestiegenen Stromkosten der letzten Jahre ist ein Härtefall gut begründbar.