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Muss das Arbeitslosengeld bei der Steuererklärung angegeben werden?

Muss das Arbeitslosengeld in der Steuererklärung angegeben werden? Lies hier, ab wann du es angeben musst & wie das funktioniert.

Frau Arbeitslos Steuererklärung
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Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Arbeitslosengeld muss zwar nicht versteuert werden, doch muss man es dennoch in der Steuererklärung angeben? In diesem Artikel verraten wir dir, welche Regelungen für das Arbeitslosengeld gelten und ob du es in deiner Steuererklärung angeben musst.

Muss man das Arbeitslosengeld in der Steuererklärung angeben?

Arbeitslosengeld muss nicht versteuert werden. Du hast also keine zusätzlichen Abgaben, nur weil du Arbeitslosengeld erhältst. Allerdings bist du dazu verpflichtet, es in deiner Steuererklärung anzugeben. Das gilt zumindest, wenn du innerhalb eines Jahres mehr als 410 Euro Arbeitslosengeld I erhältst.

Erhältst du das Geld nur wenige Wochen oder bekommst du Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld, bist du nicht dazu verpflichtet, es in deiner Steuererklärung anzugeben.

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Warum muss man Arbeitslosengeld I in der Steuererklärung angeben?

Doch warum musst du das Arbeitslosengeld I in deiner Steuererklärung angeben? Das liegt daran, dass das Arbeitslosengeld I unter Progressionsvorbehalt liegt. Das bedeutet, dass es den Steuersatz für dein übriges ebenfalls steuerpflichtiges Einkommen erhöhen kann. Wenn du also neben dem Arbeitslosengeld I noch andere Einkünfte hast, kann es sein, dass du auf diese Einkünfte dann mehr Steuern zahlen musst.

Frau Steuern
Wenn du Arbeitslosengeld 1 bezogen hast, solltest du das in deiner Steuererklärung aufführen. Foto: imago images/Westend61

So gibst du das Arbeitslosengeld in der Steuererklärung an

Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2022 ist spätestens bis zum 2. Oktober 2023 fällig. Doch wie gibt man das Arbeitslosengeld in der Steuererklärung an? Dafür musst du lediglich die Höhe des erhaltenen Arbeitslosengeldes in Zeile 43 eintragen.

Falls du noch weitere Ersatzleistungen – wie beispielsweise Kranken- oder Elterngeld – erhalten hast, kannst du diese Bezüge einfach dazu addieren und den Gesamtbetrag anschließend dort eintragen.

Du kannst die Summe jedoch auch einfach weglassen. Das gilt zumindest dann, wenn du deine Steuererklärung elektronisch ausfüllst. In diesem Fall ist sie nämlich mit einem „e“ vermerkt. Das bedeutet, dass die Bundesagentur für Arbeit deine Daten zu diesem Feldinhalt an das Finanzamt übermittelt. Du musst also nichts weiter tun.