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Diese 6 Änderungen im Juli darfst du nicht verpassen

Jeden Monat kommen Änderungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu. Was du für den Monat Juli unbedingt wissen musst, erfährst du hier.

Zwei geöffnete Deckel eine PET-Flasche.
© IMAGO/MiS

3 große Renten-Änderungen 2024: “Die Rente mit 63 ist passé”

Was bringt das Jahr 2024 für die Rentnerinnen und Rentner? Wir sprachen mit Rentenexperte Helmut Achatz.

Ein weiterer Monat ist vergangen und die Temperaturen steigen weiter an. Das bedeutet nicht nur, dass bei vielen bald der Sommerurlaub vor der Tür steht, sondern auch, dass im Juli 2024 eine Reihe neuer Gesetze in Kraft treten. Welche Änderungen im Juli 2024 alle wirksam werden, liest du hier. Ein Überblick.

Änderungen im Juli: Renten steigen um 4,57 Prozent

Für alle 21 Millionen Rentner:innen in Deutschland gibt es gute Nachrichten: Ab dem 1. Juli wird die Rente erhöht. Der Rentenwert steigt um 4,57 Prozent von 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Diese Anpassung gilt erstmals einheitlich im gesamten Bundesgebiet, ohne Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. 

Darüber hinaus erhalten ab Juli etwa drei Millionen Menschen eine deutliche Erhöhung ihrer Erwerbsminderungsrente. Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, beträgt er 4,5 Prozent.

Im Zuge der Rentenanpassung steigen auch die Freibeträge für Hinterbliebenenrenten, wie von der Deutschen Rentenversicherung bekanntgegeben wurde. Ab dem 1. Juli beträgt der monatliche Freibetrag 1.038,05 Euro (bisher 992,64 Euro). Für jedes Kind, das Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag von 210,56 Euro auf 220,19 Euro.

Kabelfernsehen kann nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden

In vielen Fällen hat der/die Vermieter:in die Kosten für Kabelfernsehen automatisch auf die Mieter:innen umgelegt. Aufgrund des Nebenkostenprivilegs konnten günstigere Sammelverträge abgeschlossen werden, deren Kosten über die Nebenkosten abgerechnet wurden.

Doch ab dem 1. Juli soll sich dies ändern. Dann dürfen Mieter:innen selbst wählen, wie sie fernsehen möchten – sei es über Internet, Satellit oder Kabel. Automatische Bündelverträge werden nicht mehr angeboten. Wer also weiterhin Kabelfernsehen nutzen möchte, muss eigenständig einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen.

Änderungen im Juli: Blackbox in neu zugelassenen Autos verpflichtend

Ab Juli wird in neu zugelassenen Fahrzeugen die Blackbox zur Pflicht. Laut 24auto handelt es sich dabei um einen „Event Data Recorder“ (EDR), der nicht kontinuierlich die Fahrweise überwacht und analysiert. Ähnlich einem Flugschreiber wird die Blackbox nur zur Unfallrekonstruktion ausgelesen.

Cannabis darf in Vereinen gemeinschaftlich angebaut werden

Ab dem 1. Juli erlaubt das Cannabis-Gesetz in speziellen Vereinen den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis und die Abgabe an Vereinsmitglieder:innen. Der Konsum innerhalb dieser Anbauvereinigungen, wie sie gesetzlich definiert sind, ist jedoch nicht gestattet. Jeder Verein darf maximal 500 Mitglieder:innen haben und Cannabis nur in begrenzten Mengen an diese Mitglieder abgeben, jedoch nicht verkaufen.

Änderungen im Juli: Deckel müssen an der Plastikflasche hängen

Viele Getränkehersteller haben die EU-Richtlinie bereits umgesetzt, die nun ab dem 3. Juli verbindlich wird: Einwegflaschen aus Kunststoff dürfen dann nur noch über fest verschlossene Deckel verfügen, die sich nicht mehr abschrauben lassen. Diese Maßnahme soll dazu dienen, Abfall zu reduzieren und die Recyclingquote zu erhöhen.

Schuldner:innen: Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

Ab dem 1. Juli wird die Pfändungsfreigrenze erhöht, um sicherzustellen, dass Schuldner:innen ihren Lebensunterhalt weiterhin bestreiten können. Der unpfändbare Betrag steigt von bisher 1402,28 Euro auf 1491,75 Euro pro Monat. Dadurch bleibt Schuldnerinnen und Schuldnern ein höherer Mindestbetrag zum Leben erhalten.

Quellen: Focus, Münchner Merkur und General Anzeiger Bonn