Das Jahr 2024 rückt immer näher und bringt einige Veränderungen mit sich. Hausbesitzer:innen müssen im kommenden Jahr besonders aufmerksam sein, da das Gebäudeenergiegesetz nicht nur die Heizungen betrifft, sondern auch andere Bereiche, wie zum Beispiel die Isolierung von Wasserleitungen. Es gibt eine Vielzahl von Neuerungen, die im Folgenden zusammengefasst werden.
Diese Änderungen kommen auf Hausbesitzer:innen ab 2024 zu
Ab dem 1. Januar 2024 gilt die überarbeitete Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Diese bringt für Hausbesitzer:innen eine Reihe neuer Verpflichtungen mit sich. Die wichtigste Neuerung betrifft die Anforderung, dass ab 2026 beziehungsweise 2028 – je nach Gemeindegröße – neu installierte Heizsysteme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden müssen. Doch das ist nicht alles. Weitere Verpflichtungen, die das GEG mit sich bringt sind:
Wärmepumpen-Inspektion wird Pflicht
Ab dem 1. Januar 2024 werden auch lebendigere Veränderungen eingeführt: Wärmepumpen, die als Heizanlagen in Gebäuden dienen oder in Gebäudenetzwerke integriert sind, müssen nach einer vollständigen Heizperiode oder spätestens zwei Jahre nach ihrer Inbetriebnahme inspiziert werden.
Wärmepumpen, die bis zum 1. Januar 2024 installiert oder aufgestellt werden und keiner Fernüberwachung unterliegen, müssen bis zum 1. Januar 2029 einer Betriebskontrolle unterzogen werden. Andere Fristen gelten für Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen.
So müssen Heizungsanlagen, die Wasser als Wärmeträger verwenden und nach dem 1. Oktober 2009 installiert wurden, innerhalb von 15 Jahren nach der Installation einer Kontrollprüfung unterzogen werden. Diese Überprüfung muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf dieser 15 Jahre durchgeführt werden. Es sind jedoch Ausnahmen vorgesehen, die in der Novelle berücksichtigt werden sollen.
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Nur noch gedämmte Rohrleitungen
Bei einem Austausch von Rohren für Warmwasser oder Heizungsanlagen – beispielsweise nach Renovierungen oder aufgrund eines Rohrbruchs in der Heizung – ist es zwingend erforderlich, die Rohre zu dämmen. Die durchschnittliche Oberflächentemperatur der Rohre oder Leitungen darf 40 Grad Celsius nicht überschreiten.
Ab dem 1. Januar 2024 sind frei liegende Rohre nicht mehr zulässig. Gemäß der Novelle müssen Isoliermaterialien oder Materialien mit geringer Wärmeleitfähigkeit verwendet werden.
Mieterhöhungen sind gerechtfertigt, wenn Wärmepumpe eingebaut wurde
Vermieter:innen, die eine alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen, können gemäß § 71m eine Mieterhöhung durch Modernisierung rechtfertigen. Dabei muss die installierte Wärmepumpe eine Arbeitszahl von mindestens 2,5 erreichen, um Energie effizient zu nutzen. Fehlt diese Effizienz, können nur die Hälfte der Investitionskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Diese Regelung soll sicherstellen, dass Vermieter:innen in energieeffiziente Maßnahmen investieren und zur Verbesserung der Gebäudeeffizienz beitragen. Sie ermöglicht Vermieter:innen, ihre Investition in Energieeffizienz zu refinanzieren und Mieter vor übermäßigen Kosten zu schützen.
Quellen: efahrer.chip.de, T-Online und familie.de