Es ist üblich, dass Menschen während der Ferienzeit, insbesondere um Weihnachten herum, eine Auszeit von der Arbeit nehmen und nicht erreichbar sind. Zeit für Familie, Freunde, aber auch vor allem für sich selbst stehen dabei häufig im Vordergrund. Dies kann sowohl für die Person, die nicht verfügbar ist, als auch für Kolleg:innen eine Herausforderung darstellen, wenn das nicht richtig kommuniziert wird. Erfahre hier, welche Folgen, es haben kann, über Weihnachten nicht erreichbar zu sein.
„Ciao ich bin nicht erreichbar über Weihnachten“
Nicht erreichbar über Weihnachten: Folgen im Job
Wenn ein:e Mitarbeiter:in über einen längeren Zeitraum nicht zur Verfügung steht, kann dies eine zusätzliche Belastung für seine Kollegen bedeuten, die dann möglicherweise einspringen müssen. Dies kann zu erhöhtem Stress führen und möglicherweise die Gesamtproduktivität des Teams beeinträchtigen. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass das Team sein Arbeitspensum umschichtet oder Aufgaben delegiert, um die Abwesenheit zu kompensieren.
Darüber hinaus haben viele Angst, dass sich sich die Abwesenheit während der Ferienzeit auch auf die Karriere des Einzelnen auswirken kann. Je nach Branche und Tätigkeit kann es für einen Mitarbeiter schwierig sein, sich über wichtige Projekte und Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, wenn er in einer arbeitsreichen Zeit abwesend ist.
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Nicht erreichbar über Weihnachten: Folgen für dich
Aber wenn wir die FOMO (fear of missing out) mal außer Acht lassen, haben die meisten Beschäftigten ein tief verankertes Verpflichtungsgefühl, für den oder die Arbeitgeber:in erreichbar zu sein, falls es doch einen Notfall oder ähnliches gibt. Ist es dennoch möglich, sich komplett rauszuhalten und wirklich einfach einmal abzuschalten?
Rein rechtlich gesehen gibt es keinen Grund, erreichbar zu sein, über die Feiertage. Wer keine Rufbereitschaft oder ohnehin Urlaub hat, muss keine Konsequenzen fürchten, wenn er oder sie mögliche Kontaktaufnahmen des Arbeitgebers während dieser Zeit ignoriert.
Ausnahmeregeln im Arbeitsvertrag, die beispielsweise eine stundenweise oder ständige Erreichbarkeit an Feiertagen regeln sollen, darf es laut Arbeitsrechts ebenfalls nicht geben. Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2000 (Az. 9 AZR 405/99) zufolge sind derartige Vereinbarungen in Arbeitsverträgen regelmäßig unzulässig – zumindest wenn sie für die 24 Werktage gelten, die jeder oder jedem Angestellten als gesetzlicher Mindesturlaub zustehen.
Eine Auszeit ist gut für Geist und Seele
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Abwesenheit von der Arbeit während der Urlaubszeit sowohl berufliche als auch persönliche Auswirkungen haben kann. Sie kann eine zusätzliche Belastung für die Kolleg:innen darstellen, die aber durch die richtige Vorbereitung und Kommunikation abfederbar sein sollte.
Im Vordergrund solltest immer du selbst stehen und wenn es Folgen für dich haben sollte, über Weihnachten überhaupt nicht erreichbar zu sein, dann hoffentlich ausnahmslos positive für dich und deine Psyche. Denn nur wer sich auch erholen kann und weiß, wo und wie man richtig Kraft tankt, kann auch wieder positiv und effektiv in die Arbeitswelt starten.