Die tägliche Fahrt zur Arbeit kann teuer sein, besonders wenn du auf ein Taxi angewiesen bist. Aber lassen sich die Kosten dafür bei der Steuer geltend machen? In diesem Artikel erfährst du, ob und wie du die Taxikosten in deiner Steuererklärung geltend machen kannst.
Kannst du Taxikosten für den Arbeitsweg absetzen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen kannst du die Kosten für Taxifahrten zur Arbeit steuerlich absetzen. Normalerweise wird für den Arbeitsweg die Entfernungspauschale angesetzt, die unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel gilt. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen auch höhere Kosten geltend gemacht werden können.
Entfernungspauschale: Die allgemeine Regelung
Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 0,38 Euro pro Kilometer. Diese Pauschale gilt für alle Verkehrsmittel, einschließlich Auto, Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel.
Wann kannst du Taxikosten absetzen?
Die Entfernungspauschale deckt normalerweise alle Kosten ab, aber es gibt Situationen, in denen du Taxikosten zusätzlich oder anstelle der Pauschale absetzen kannst:
1. Keine andere Möglichkeit
Wenn du keine andere Möglichkeit hast, zur Arbeit zu kommen, weil es keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt und du kein eigenes Fahrzeug nutzen kannst, kann das Finanzamt die Taxikosten akzeptieren.
2. Gesundheitliche Gründe
Solltest du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, öffentliche Verkehrsmittel oder dein eigenes Fahrzeug zu nutzen, kannst du die Taxikosten geltend machen. Hierfür benötigst du ein ärztliches Attest, das deine Einschränkungen bescheinigt.
3. Besondere Umstände
In Ausnahmefällen, wie z.B. einem Streik der öffentlichen Verkehrsmittel oder einem vorübergehenden Ausfall deines Fahrzeugs, können Taxikosten akzeptiert werden. Auch hier ist es wichtig, entsprechende Nachweise zu erbringen.
4. Notwendige Überbrückungen und Kontaktvermeidung
Manchmal ist das Taxi der einfachste, sicherste oder schnellste Weg zur Arbeit. Beispielsweise kann es notwendig sein, eine eingetretene Verspätung zu überbrücken oder während der Coronakrise Kontakte zu minimieren, besonders bei Angehörigen von vulnerablen Personengruppen. Auch bei körperlichen Einschränkungen kann das Taxi den Arbeitsplatz erst erreichbar machen.
Sind Taxifahrten zur Arbeit in voller Höhe absetzbar?
Ob die Kosten für die Taxifahrt in voller Höhe abzugsfähig sind, war lange Zeit umstritten. Finanzgerichte, die mit solchen Fällen befasst waren, urteilten unterschiedlich. Mal wurden die Kosten voll anerkannt und manchmal nicht. Klärung musste also ein Urteil des höchsten deutschen Finanzgerichts, der Bundesfinanzhof, herbeiführen.
Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Abzugsfähigkeit von Taxifahrten
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass Taxikosten für den Arbeitsweg nicht vollständig absetzbar sind (Aktenzeichen VI R 26/20), wie merkur.de bereits berichtete. Ein Kläger mit körperlichen Einschränkungen, der regelmäßig ein Taxi für seine Fahrten zur Arbeit nutzte, wollte diese Ausgaben vollständig steuerlich geltend machen. Der BFH lehnte dies jedoch ab, da ein Taxi nicht als „öffentliches Verkehrsmittel“ anerkannt wird. Daher können nur die durch die Entfernungspauschale gedeckten Kosten abgezogen werden.
Politiker von CDU/CSU, FDP und SPD begrüßten das Urteil und argumentierten, dass die Nutzung eines Taxis im Wesentlichen der Nutzung eines privaten Fahrzeugs gleicht. Christoph Wicher, Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, stellte klar, dass schwerbehinderte Personen die vollen Fahrtkosten zur Arbeit absetzen können, wenn ihr Grad der Behinderung mindestens 70 Prozent beträgt oder bei einem Grad von mindestens 50 Prozent zusätzlich eine wesentliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr festgestellt wurde. Der Kläger in diesem Fall konnte jedoch nur einen Grad der Behinderung von 60 Prozent nachweisen.
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Steuererklärung: Dokumentation der Taxifahrt
Um die Taxikosten in deiner Steuererklärung geltend zu machen, musst du die folgenden Nachweise erbringen:
- Belege: Bewahre alle Quittungen und Rechnungen für die Taxifahrten auf.
- Nachweise der Notwendigkeit: Dokumentiere, warum du auf das Taxi angewiesen warst (z.B. ärztliches Attest, Streiknachweise).
- Fahrtenbuch: Führe ein Fahrtenbuch, in dem du die genauen Daten und Gründe für die Taxifahrten notierst.
Taxifahrt: Wie trägst du die Kosten in die Steuererklärung ein?
1. Anlage N
Trage die Kosten für die Fahrten zur Arbeit in die Anlage N deiner Steuererklärung ein. Die Entfernungspauschale wird automatisch berücksichtigt, aber wenn du höhere Kosten geltend machen möchtest, musst du diese gesondert angeben und die entsprechenden Nachweise beifügen.
2. Außergewöhnliche Belastungen
Falls die Taxifahrten aufgrund gesundheitlicher Gründe notwendig sind, trage die Kosten zusätzlich in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ein.
Fazit: Taxikosten sind absetzbar unter diesen Bedingungen
Die Absetzung von Taxikosten für den Arbeitsweg in der Steuererklärung ist möglich, jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Wenn du keine andere Möglichkeit hast, zur Arbeit zu kommen, gesundheitlich eingeschränkt bist oder besondere Umstände vorliegen, kannst du die Kosten geltend machen. Wichtig ist, dass du alle erforderlichen Nachweise und Dokumentationen sorgfältig führst und deiner Steuererklärung beifügst.