Mit dem Jahreswechsel treten wieder einmal eine Reihe neuer gesetzlicher Regeln in Kraft. So steigt beispielsweise direkt im Januar das Bürgergeld. Doch damit nicht genug: Auch bei der Pfandpflicht müssen sich Verbraucher:innen auf Neuerungen einstellen. Welche Änderungen 2024 auf Verbraucher:innen zukommen, und was sie im Einzelnen bedeuten, erfährst du in dieser Übersicht.
Änderungen 2024: Mehr Bürgergeld und Sozialhilfe ab Januar
Ab Januar 2024 werden rund 5,5 Millionen Personen, die Sozialhilfe oder Bürgergeld beziehen, höhere Leistungen erhalten. Die geplanten Änderungen sind wie folgt gestaffelt:
- Alleinstehende erhalten eine Erhöhung um 61 Euro und somit zukünftig 563 Euro pro Monat.
- Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren werden von 420 Euro auf 471 Euro angehoben.
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag erhalten 357 Euro.
- Kinder zwischen sechs und 13 Jahren werden zukünftig 390 Euro erhalten.
Im Januar 2024 steigt der Mindestlohn
Im kommenden Januar 2024 wird in Deutschland der Mindestlohn erhöht. Von derzeit 12 Euro pro Stunde steigt er auf 12,41 Euro brutto. Diese Anpassung betrifft nicht nur regulär beschäftigte Arbeitnehmer, sondern auch Personen in geringfügigen Beschäftigungen. Für Letztere erhöht sich die Einkommensgrenze um 18 Euro auf 538 Euro.
Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es in einigen Branchen spezifische Mindestlöhne, die über dem allgemeinen Satz liegen. Zum Beispiel werden im Januar die Löhne für Dachdecker:innen, Gebäudereiniger:innen und im Elektrohandwerk erhöht. Maler:innen und Lackierer:innen sowie Gerüstbauer ziehen dann im April bzw. Oktober nach und passen ihre Löhne an.
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Änderungen 2024: Grundfreibetrag & Kinderfreibetrag steigt
Letztes Jahr wurde bereits die Schwelle für steuerfreies Einkommen angepasst. Auch für das Jahr 2024 ändert sich dieser Grundfreibetrag erneut: Für Alleinstehende erhöht er sich von 10.908 Euro auf 11.604 Euro, während Verheiratete bei einer Grenze von 23.208 Euro liegen.
Des Weiteren erhöht sich der steuerliche Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum von Kindern gewährleisten soll, von 6024 Euro auf 6384 Euro pro Kind. Bei getrennten Eltern beträgt der Anteil die Hälfte dieses Betrags.
Mehr Getränke bekommen Einwegpfand
Im kommenden Jahr wird für zuvor pfandfreie Milch und Mischgetränke in Einwegflaschen oder Dosen der übliche Pfandbetrag von 25 Cent eingeführt. Dies betrifft auch viele Energydrinks, da sie oft einen hohen Anteil an Molke aufweisen, wie die Verbraucherzentrale berichtet. Diese Regelung zielt darauf ab, den Prozess des Einkaufs und der Pfandrückgabe zu vereinfachen.
Das E-Rezept wird 2024 Pflicht
Ab dem 1. Januar 2024 gehört das altbekannte rosafarbene Papierrezept der Vergangenheit an. ein zu Beginn des Jahres wird dieses durch das sogenannte E-Rezept abgelöst.Konkret bedeutet dies: Die meisten verschreibungspflichtigen Medikamente können Versicherte in Deutschland nur noch über ihre Versichertenkarte, einen Code oder eine App in der Apotheke erhalten.
Änderungen 2024: Heizungsgesetz tritt in Kraft
Ab dem 1. Januar 2024 soll das kontroverse Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Das bedeutet, dass Heizungen von Neubauten in speziell dafür vorgesehenen Gebieten ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es gibt jedoch unterschiedliche Fristen für ältere Gebäude und Neubauten außerhalb dieser speziellen Bereiche. Für viele Eigentümer:innen ändert sich vorerst jedoch wenig.