Außerordentlich gekündigt zu werden, wünschen sich die wenigsten. Denn das kann einige negative Folgen mit sich bringen. Was genau eine außerordentliche Kündigung bedeutet, in welchen Fällen sie möglich ist und welche Folgen sie mit sich bringt, erfährst du in diesem Artikel.
Alles zum Thema „außerordentliche Kündigung“:
Was ist eine außerordentliche Kündigung?
Eine außerordentliche Kündigung wird umgangssprachlich auch gerne als fristlose Kündigung bezeichnet. Der Grund dafür ist ganz simpel. Denn bei einer fristlosen Kündigung müssen – wie der Name bereits verrät – keinerlei Fristen eingehalten werden.
Das mag zunächst sehr unkompliziert klingen, einige Regeln müssen dann aber doch eingehalten werden. Beispielsweise muss für eine außerordentliche Kündigung stets ein sogenannter wichtiger Grund vorliegen. Die fristlose Kündigung muss dann innerhalb von maximal zwei Wochen nach Kenntnisnahme dieses Grundes erfolgen. Andernfalls darf nur noch eine ordentliche Kündigung erfolgen.
Außerdem muss der/die Arbeitnehmer:in in einigen Fällen zuvor schonmal eine Abmahnung wegen Fehlverhaltens erhalten haben. Grundsätzlich dürfen sowohl die Arbeitnehmer.innen als auch die Arbeitgeber:innen ein bestehendes Arbeitsverhältnis bei triftigem Grund durch eine außerordentlich Kündigung beenden.
- Ähnliche Artikel findest du hier:
- Unglücklich im Leben? Diese 3 Fehler solltest du vermeiden
- Deine beste Mitarbeiter kündigen? An diesen 7 Gründen kann es liegen
- Du bist unglücklich in der Beziehung? Diese Fragen solltest du dir jetzt stellen
- Unglücklich im Job? 7 Tipps, wie du zufriedener wirst
- Studien zeigen, dass Geld nicht glücklich macht, wenn…
Unter diesen Umständen darf man dir außerordentlich kündigen
Wie bereits erwähnt, muss für eine außerordentliche Kündigung in jedem Fall ein wichtiger Grund vorliegen. Zu diesen wichtigen Gründen zählen beispielsweise:
- Betrug
- Verdacht auf eine Straftat
- Diebstahl und Veruntreuung
- Arbeitszeitbetrug
- Konkurrenztätigkeit
- Arbeitsverweigerung
- Mobbing
- Beleidigung
- Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit
- sexuelle Belästigung
- Alkohol- und/oder Drogenkonsum (am Arbeitsplatz)
- Selbstbeurlaubung
- genesungswidriges Verhalten während einer Krankschreibung
Nicht immer führen wichtige Gründe auch direkt zu einer außerordentlichen Kündigung. Denn das Verfahren an sich ist sehr aufwendig und kompliziert. In einigen Fällen kommt das allerdings vor, weshalb du besser davon absehen solltest, die oben genannten Dinge zu tun.
Fazit: Diese Folgen hat eine außerordentliche Kündigung
Die Folge einer außerordentlichen Kündigung ist, dass du mit sofortiger Wirkung deinen Job verlierst. In einigen Fällen kannst du zwar rechtlich dagegen vorgehen, das funktioniert jedoch nicht immer.
Sollte man dein Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt haben, solltest du dich zunächst beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden. Wenn du dich dazu entscheidest, gegen die Kündigung vorzugehen, hast du anschließend nur zwei Möglichkeiten. Entweder du reichst eine sogenannte Kündigungsschutzklage ein oder du versuchst sich außergerichtlich mit deinem Arbeitgeber beziehungsweise deiner Arbeitgeberin zu einigen.
So oder so solltest du dir hierfür einen Anwalt oder eine Anwältin zurate ziehen und außerdem nicht allzu lange warten. Denn Frist für einen solchen Einspruch beträgt gerade einmal drei Wochen.