5. Sex per gerichtlicher Anordnung
Eheleute schuldeten einander Sex. Wenn dem nicht nachgegangen wurde, konnte jederzeit ein Kirchengericht angerufen werden. Ein Rechtsspruch zum Sex war auch nicht komplexer als die Anordnung, ausstehende Schulden zu bezahlen.
Die eheliche Pflicht zum Beischlaf ging sogar so weit, dass Papst Alexander III. im 12. Jh. erklärte, dass die Frau auch dann den Sex schuldete, wenn ihr Mann an Lepra erkrankte! Ob das dann tatsächlich überall durchsetzbar gewesen wäre – lassen wir mal außen vor. Der Papst ist schließlich nicht dein Nachbar und kann nicht selber dafür sorgen.
Allerdings galt all das auch andersherum. Auch Frauen konnten ihren Mann vor Gericht zum Sex zwingen. Das galt auch in ihrem Fall, wenn sie erkrankte, oder auch dann, wenn sie keinen gemeinsamen Haushalt führten. Im Zweifel ordnete dann eben ein Kirchengericht an, dass der Ehemann seine Frau einmal in der Woche im Haus ihres Vaters zum ehelichen Beischlaf besuchen musste.