10. Vergewaltigung als Vergehen gegen den Mann
Die antike Sicht der Dinge, egal ob römisch oder „germanisch“, orientierte sich nicht an der Frau. Eine Vergewaltigung war kein Vergehen an der Frau, sondern ein Vergehen an ihren männlichen Beschützern, denen eine potenzielle Eheschließung mit Brautgeld verwehrt wurde. Vergewaltigung war quasi ein Vergehen gegen Besitz – wie Diebstahl.