2. Renten-Irrtümer: Die Witwenrente erhalten nur Frauen
Über Jahrzehnte hinweg hält sich bei vielen Menschen hartnäckig die Annahme, dass ausschließlich Frauen einen Anspruch auf Witwenrente haben. Doch das ist natürlich vollkommener Schwachsinn. Denn selbstverständlich können auch Männer hierzulande eine Witwenrente erhalten. Diesen Umstand haben sie einer Reform des Rentenrechts für Hinterbliebene in den 1980er-Jahren zu verdanken. Doch so einfach erhalten Ehepartner*innen die Witwenrente dann doch nicht. Damit das Geld fließt, muss der verstorbene Partner bzw. die verstorbene Partnerin mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Ist das nicht der Fall, erhält die hinterbliebene Person auch keine Witwenrente.
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