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Warum unverheiratete Paare ein Testament brauchen

Jeder, der in einer Beziehung lebt, sollte sich Gedanken darüber machen, was mit ihrem Vermögen nach dem Tod geschieht. Für welche Paare ein Testament in der Beziehung unverzichtbar ist. 

Paar Vertrag unterschreiben.
© Getty Images/ AaronAmat

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Derzeit denke ich noch nicht wirklich über das Thema Testament nach. Stelle ich diese Frage meinen Freund:innen sehe ich, dass ich damit nicht alleine dastehe. So denken viele Menschen bei einem Testament an ältere Menschen, die ihr Erbe planen, bevor sie sterben. Aber die Wahrheit ist, dass jedes Paar darüber nachdenken sollte, ein Testament zu erstellen, um sicherzustellen, dass ihre Wünsche in Bezug auf ihre Vermögenswerte nach ihrem Tod erfüllt werden. In diesem Artikel zeigen wir dir, warum unverheiratete Paare unbedingt ein Testament brauchen.

Testament für unverheiratete Paare: Warum es so wichtig ist

Ein Testament ist deshalb so wichtig, weil so deine Wünsche auch nach dem Tod noch berücksichtigt werden können. Und gerade, wenn du dich in einer Beziehung befindest, ist das Thema Erbe hinsichtlich der Absicherung deines Partners oder Partnerin besonders wichtig. Wir zeigen dir jetzt, für welche 4 Paare ein Testament unverzichtbar ist:  

1. Unverheiratete Paare 

Du lebst in einer Beziehung, jedoch seid ihr nicht miteinander verheiratet? Dann ist es besonders wichtig, ein Testament aufzusetzen, um euch gegenseitig abzusichern. Tut ihr das nicht und einer von euch stirbt, hat dein:e Partner:in in vielen Fällen weder Anspruch auf dein Eigentum noch auf andere Vermögenswerte. Mit dem Aufsetzen eines Testaments kannst du sichergehen, dass dein Partner oder deine Partnerin auch nach deinem Tod gut versorgt ist. 

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2. Patchwork-Familien 

Für Patchwork-Familien ist ein Testament besonders wichtig. So kann es ohne das Briefstück zu schweren Streitigkeiten zwischen dem neuen Partner oder der neuen Partnerin kommen sowie den Kindern aus früheren Beziehungen. Setzt ihr jedoch ein Testament auf, könnt ihr sichergehen, dass all die Menschen, die ihr liebt, auch nach deinem Tod das bekommen, was ihnen zusteht. 

3. Homosexuelle Paare 

Ihr seid ein homosexuelles Paar, welches sicherstellen möchte, dass die Wünsche in Bezug auf Eigentum und Vermögenswerte auch nach dem Tod noch erfüllt werden? Dann ist ein Testament oft die einzige Möglichkeit. Der Grund: In vielen Ländern wird die homosexuelle Ehe noch immer nicht anerkannt und so haben Paare oft nicht die gleichen rechtlichen Ansprüche wie heterosexuelle Paare. 

zwei queere Frauen
Leider wird in vielen Ländern die homosexuelle Ehe nicht anerkannt. Foto: Simone Thompson / Simone Niamani Thompson via canva

4. Unverheiratetes Paar mit Wohneigentum 

Ihr seid unverheiratet, habt euch jedoch dazu entschieden, gemeinsam eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen? Dann solltet ihr euch unbedingt mit einem Testament absichern. Tut ihr das nicht, gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese besagt laut dem Verband privater Bauherren, dass zunächst gemeinsame Kinder, dann Kinder aus erster Ehe oder die Eltern des verstorbenen Partners oder Partnerin begünstigt werden.

Das gilt übrigens auch dann, wenn die Wohnung gemeinsam gekauft worden ist. Setzt ihr jedoch ein Testament oder ein Erbvertrag auf, indem ihr euch beide als Erben einsetzen lasst, könnt ihr späteren Ärger aus dem Weg gehen. 

Ein Testament für unverheiratete Paare schadet niemanden

Gerade wenn es euch wichtig ist, euren Partner oder eure Partnerin auch nach eurem Tod abzusichern, solltet ihr über ein Testament nachdenken. So gibt dieser euch die Möglichkeit sicherzustellen, dass eure Wünsche in Bezug auf Eigentum und Vermögen erfüllt werden. Falls ihr euch näher darüber informieren wollt, solltet ihr euch an eure Anwalt:innen wenden, um Hilfe bei der Erstellung des Testaments zu erhalten. 

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