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Liebe PolitikerInnen, ihr habt einen riesen Fehler gemacht!

Das Justizministerium hat einen Gesetzentwurf in weiblicher Form vorgelegt. Warum es falsch ist, dass das Gesetz nun doch männlich formuliert wird.

weiblicher Gesetzentwurf, Christiane Lambrecht
Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte den Entwurf vorgeschlagen. Foto: Jacob Schrter via www.imago-images.de [M] /

Vor zwei Tagen hatte das Justizministerium für Aufsehen gesorgt: Der Entwurf für ein neues Insolvenzrecht wurde im generischen Femininum verfasst. Er ist damit der erste weibliche Gesetzentwurf.

Statt wie üblich in der männlichen Form „Geschäftsführer“,  „Verbraucher“ oder „Schuldner“ zu schreiben, war im Gesetzentwurf durchweg die Rede von „Geschäftsführerin“, „Verbraucherin“ und „Schuldnerin“.

Ein weiblicher Gesetzentwurf – abgelehnt!

Das Innenministerium war von der progressiven Aktion des Justizministeriums wenig begeistert. Das generische Femininum sei für die Ansprache von beiden Geschlechtern nicht geeignet. Möglicherweise gelte das Gesetz dann nur für Frauen.

Tatsächlich gibt es einen Leitfaden für die Formulierung von Rechtsvorschriften, in dem steht: „Herkömmlich wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd verwendet (generisches Maskulinum).“

Deshalb wurde der ursprünglich weibliche Gesetzentwurf nun doch zu einem männlichen Gesetz, in welchem wie bisher auch „der Geschäftsführer“ und „der Verbraucher“ geschrieben steht.

Wenn das Männliche die Norm ist

Warum das schade ist? Weil man diese Diskussion hätte zum Anlass nehmen können, zu überdenken, ob der Leitfaden mit dem generischen Maskulinum noch zeitgemäß ist.

Denn die Begründung, dass bei einer weiblichen Form nur Frauen gemeint sein könnten, während die männliche Form ja alle Geschlechter mit einschließe, enthält ja schon das Problem: Das Männliche ist die Norm, das Weibliche bleibt für sich.

Dabei ist gegenderte Sprache lange keine Novum mehr. Nicht nur hippe Online-Medien versuchen, einen sprachlich ästhetischen Weg des Genderns zu ermöglichen. In vielen Disziplinen an den Unis ist Gendern in Abschlussarbeiten Pflicht.

Die Macht der Spache

Wieso also hält die Politik so krampfhaft an ihren männlichen Gesetzen fest? Das Innenministerium erklärt: Das generische Femininum sei „zur Verwendung für weibliche und männliche Personen bislang sprachwissenschaftlich nicht anerkannt“.

Na, dann wird es vielleicht Zeit, sich mit den grenzenlosen Möglichkeiten von Sprache auseinander zu setzen. Eine beliebte Lösung ist zum Beispiel das Mischen beider Formen. So hieße es in einem Satz „die Geschäftsführerin“ und im nächsten „der Verbraucher„. 

Hört sich gar nicht mal so kompliziert an, oder? Ist es auch nicht. Schwieriger ist es, zu argumentieren, unsere Gesellschaft sei eine gleichberechtigte, wenn die männliche Form selbst in der Sprache über der weiblichen steht. 

Denn Wandel beginnt mit Sprache. Und ein alter, verstaubter Leitfaden sollte die Politik nicht davon abhalten, neue Wege einzuschlagen. Ein weibliches Gesetz wäre ein Meilenstein auf dem Weg zu einer sprachlichen und damit gesellschaftlichen Gleichberechtigung gewesen. Schade Hase.

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