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Nach Erhöhung der Ticketsteuer: So hoch ist die Ryanair-Nachzahlung!

Hast du Flüge bei Ryanair gebucht? Dann ist es sehr wahrscheinlich, dass du eine Nachzahlung leisten musst. Wie hoch die ist und ob du die Tickets auch stornieren kannst, erfährst du hier.

Wegen der Ticketsteuer: So hoch ist die Ryanair-Nachzahlung.
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Ryanair verlangt wegen der ab Mai 2024 geltenden höheren Ticketsteuer Nachzahlungen von den Kunden. Doch um wie viel Geld geht es dabei? Wir haben in der Redaktion ebenfalls Ryanair-Flüge gebucht und verraten dir, wie hoch die Nachzahlung ist und ob du deinen Flug auch stornieren kannst.

Nachzahlung wegen Ticketsteuer: Zahlen oder stornieren?

Viele Fluggesellschaften haben die Erhöhung der Ticketsteuer bereits in die Tickets mit einfließen lassen. Ryanair jedoch nicht und verlangt von vielen Kunden jetzt eine Nachzahlung.

In einem Statement schreibt Ryanair, dass alle Passagiere, die ab 1. Mai aus Deutschland abfliegen, verpflichtet seien, die erhöhte Luftverkehrssteuer zahlen – unabhängig davon, wann sie ihren Flug gebucht haben. Wer das nicht wolle, habe die Option, den Flug zu stornieren und den Ticketpreis voll erstattet zu bekommen.

Aus diesem Grund haben viele Passagiere jetzt eine E-Mail von Ryanair erhalten, mit der Aufforderung, die Differenz zu begleichen. In dieser solle Ryanair auf einen entsprechenden Passus in den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verweisen. Die Mehrzahlungen würden sich auf rund 3 bis 12 Euro belaufen, je nach Flugstrecke, heißt es weiter.

Zahlst du nicht, dann werden deine Flüge somit storniert. In diesem Fall wird dir der Preis zwar erstattet, du müsstest jedoch sehr wahrscheinlich mehr Geld in die Hand nehmen, wenn du dann wieder neue Flüge buchen musst.

Ticketsteuer: So hoch ist die Nachzahlung

Bei unserem Redaktions-Beispiel handelt es sich um einen Flug für einen Preis von 40 Euro. Von Ryanair wurde hier eine Nachzahlung von 2,80 Euro gefordert. Die Nachzahlung liegt damit sogar unter dem genannten Rahmen von 3 Euro. Doch gehen andere Airlines genauso vor?

Bisher ist dazu nichts Konkretes bekannt geworden. Mit Blick auf deutsche Airlines teilt der zuständige Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) mit, dass für diese keine rechtliche Möglichkeit bestehe, die Differenz in der Steuerhöhe bei bereits verkauften Tickets rückwirkend einzufordern. Das gilt jedoch nur für Tickets, die vor dem 28. März für Abflüge ab 1. Mai verkauft worden sind.

Hintergrund ist, das am 28. März die zugrundeliegende Gesetzesänderung in Kraft getreten ist. Erst seitdem dürften die Fluggesellschaften die höhere Steuer für Flüge ab 1. Mai in ihre Ticketpreise einberechnen.

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