Damit in Deutschland Lebensmittel im Supermarkt stehen können, werden diese strengstens überprüft. Dabei durchlaufen sie nicht nur dem europäischen und dem deutschen Lebensmittelrecht, sondern müssen auch über eine EU-Zulassung verfügen. Bestehen sie den Test, kann das Produkt im Supermarkt auch vertrieben und verkauft werden. Dennoch gibt es deutsche Lebensmittel, die trotz sorgfältiger Prüfung im Ausland verboten sind. Um welche Produkte es sich handelt, erfährst du in diesem Artikel.
Diese 5 Produkte aus Deutschland sind im Ausland verboten
Gerade wenn du in ein fremdes Land reist, solltest du dich vorab immer darüber informieren, welche Dinge du problemlos mit in den Koffer nehmen kannst und welche dir an der Grenze zum Verhängnis werden können. Grund dafür sind die Einreisebestimmungen, die von Land zu Land variieren. Welche alltäglichen Produkte aus dem Supermarkt im Ausland verboten sind:
1. Überraschungseier
Als ich zum ersten Mal davon hörte, dass die beliebten Überraschungseier aus dem Supermarkt in den USA verboten sind, war ich schockiert. Ich konnte mir einfach nicht vorstellen, welche Gründe dagegensprachen, das beliebte Schokoladenei in den amerikanischen Supermärkten zu vertreiben. Der Grund ist jedoch relativ plausibel: So verbietet ein Gesetz bereits seit 1938 Lebensmittel, die nicht essbare Objekte enthalten.
2. Rohmilch
In den letzten Jahren hat sich die Rohmilch zu einem echten Trend-Getränk entwickelt. So ist sie anders als die herkömmliche Milch nicht nur frisch und unbehandelt, sondern auch noch unglaublich ökologisch. Kaufen kann man diese nicht im Supermarkt, sondern direkt beim Erzeuger. Also entweder beim Landwirt oder Landwirt:in deines Vertrauens oder auf regionalen Wochenmärkten. So stellt man sicher, dass die Milch nicht wärmebehandelt wird und die wertvollen Nährstoffe, die so gesund sind, weiter enthalten bleiben.
Doch warum ist solch eine gute Alternative verboten? Das Problem liegt daran, dass die Milch unbehandelt ist. Und genau das ist in Kanada, Schottland, Australien und in 50 Prozent der US-Staaten verboten. Dadurch, dass die unbehandelte Milch nicht so lange haltbar ist wie die wärmebehandelte Variante, fürchten die Behörden der Länder, dass dadurch Krankheitserreger entstehen können.
3. Kaugummi aus dem Supermarkt
Egal ob zur Mundhygiene, für den Geschmack oder einfach aus Lust und Laune: Kaugummi kauen ist für eine Vielzahl der Menschen absolut normal. So findet man auch bei mir in der Tasche immer eine Packung Kaugummi, die ich nach Bedarf benutze.
Sollte ich mich jedoch in Singapur befinden und mir während meiner Sightseeing-Tour ein Stück von dem minzigen Retter in den Mund stecken, droht mir eine vierstellige Geldstrafe.
Hier dürfen seit 1992 nämlich nur Menschen Kaugummi kauen, die ein medizinisches Attest haben. Dieses Gesetz wurde vor 30 Jahren erlassen, als es vermehrt zu Verschmutzungen durch Kaugummi an Verkehrsmitteln kam.
4. Mohn
Ich bin ein absoluter Mohn-Fan! Auch wenn ich nicht jeden Tag ein Mohnbrötchen oder eine Mohn-Schnecke verdrücke, bin ich froh, dass ich die Möglichkeit habe, nach Lust und Laune in eine Bäckerei zu spazieren und mir das leckere Gebäck zu kaufen.
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Sollte ich nämlich vorhaben nach Taiwan, Singapur, Saudi-Arabien oder in die Vereinigten Arabischen Emirate auszuwandern, wäre Schluss mit den leckeren Samen. Der Grund: Die genannten Staaten sehen die Opiate, die in den Samen enthalten sind, als Drogen an.
Produkte aus dem Supermarkt: Informieren ist Pflicht
Bevor du deinen Freund:innen etwas Leckeres aus deiner Heimat mitbringen möchtest, solltest du dich vorab immer darüber informieren, ob die Produkte, die für uns als alltäglich angesehen werden, in anderen Ländern womöglich verboten sind. Nur so kannst du sicher gehen, dass du an der Grenze keine Schwierigkeiten bekommst und schlimmstenfalls sogar streng bestraft wirst.