Eine Reise vor ein paar Jahren ist mir bis heute, in positiver Erinnerung geblieben. Für zwei Tage flog ich mit meiner besten Freundin nach Newcastle und unser Flug hatte knapp drei Stunden Verspätung. Irgendwann flogen wir dann doch ab, machten uns jedoch Notizen, um eine Flugerstattung zu erhalten. Zwei Wochen später hatte ich knapp 300 Euro auf dem Konto. Für einen Flug, der mich 50 Euro kostete. Wie das funktioniert und wie du sogar bis zu 600 Euro für einen verspäteten Flug bekommen kannst, erfährst du in diesem Artikel.
Geld verdienen mit einem Flug: Wie das geht
Einen Flug verspätet anzutreten kann ganz schön nervig sein, wenn man dafür jedoch ausreichend belohnt wird, ist der Ärger nur noch halb so schlimm. Laut EU-Recht hat jeder Reisende bei einer Verspätung von drei Stunden nämlich ein Anrecht auf bis zu 600 Euro. Solltest du in solch eine Situation kommen, empfiehlt es sich, nicht direkt bei der Fluggesellschaft eine Erstattung zu beantragen. Der Grund: Das Prozedere hier ist meist ziemlich kompliziert und langatmig.
Als ich meine Erstattung einforderte, recherchierte ich daher im Internet nach einem seriösen Anbieter und stieß auf Flightright. Ein Dienstleister, der sich auf Rückerstattung und Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall spezialisiert hat. Alles, was du dafür machen musst, ist online alle Flugdetails angeben und das Unternehmen kümmert sich um den Rest. Für diesen Service zahlst du bei Erfolg ca. 14-28 Prozent Provision, die bei der Erstattung automatisch abgezogen werden.
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Das Geld kommt sogar rückwirkend
Dein letzter Flug war verspätet oder ist erst gar nicht abgeflogen, jedoch liegt das schon ein paar Monate zurück? Kein Problem! Da du bis zu drei Jahre rückwirkend deinen Anspruch geltend machen kannst, besteht immer noch die Möglichkeit, Geld von der Airline zurückzubekommen.
Bekomme ich immer 600 Euro?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich, wie bereits erwähnt, nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, wie teuer oder günstig dein Flugticket war. Laut EU-Recht kannst du dich nach diesen Werten richten:
Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer: 250 Euro pro Person
Mittelstrecke 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400 Euro pro Person
Langstrecke über 3.500 Kilometer: 600 Euro pro Person