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Hund: Welche Strafe droht, wenn man mit dem Hund ohne Maulkorb in der Bahn ist?

Welche Strafe droht einem Hund, wenn er ohne Maulkorb in der Bahn ist? Muss man da überhaupt etwas zahlen? Wir wissen mehr.

Hund ohne Maulkorb in der Bahn Strafe
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In vielen Regionen und Ländern ist das Mitführen von Hunden in öffentlichen Verkehrsmitteln nur erlaubt, wenn diese angeleint sind und einen Maulkorb tragen. So wird die Sicherheit der Mitreisenden gewährleistet. Doch welche Strafen drohen dir und deinem Hund, wenn der Vierbeiner keinen Maulkorb in der Bahn trägt? Wir haben uns für dich schlaugemacht.

Anika ist selbst Hundemama.

Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.

Hund ohne Maulkorb in der Bahn: Welche Strafe droht hier?

Bei der Deutschen Bahn müssen Hunde, die nicht in einer Transportbox oder in einer Transporttasche sitzen, angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Diese Regelung gilt nicht nur für bestimmte Hunderassen, die vielleicht zu den Listenhunden gehören, sondern für alle Fellnasen auf Bahnreisen.

Was ist aber, wenn du trotzdem mit deinem Hund ohne Maulkorb in der Bahn unterwegs bist? Droht dann eine Strafe? Ja, das ist durchaus möglich. In der Regel musst du, wenn du und dein Hund erwischt werden, ein Bußgeld zahlen. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich in diesem Falle nach der Schwere des Verstoßes und den spezifischen Regelungen vor Ort.

So kann in einigen Bundesländern ein Bußgeld von bis zu 250 Euro verhängt werden. Die Strafe kann auch höher ausfallen, wenn ein:e Passagier:in von einem Hund ohne Maulkorb verletzt wurde. Hier können sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Hund ohne Maulkorb in der Bahn: Welche Konsequenzen drohen noch?

Neben dem Verhängen einer Strafe gibt es auch noch weitere Konsequenzen, die ein Hund ohne Maulkorb in der Bahn mit sich ziehen kann:

  • Der/die Fahrer:in oder das Personal der Bahn hat das Recht, den/die Hundehalter:in aufzufordern, das Tier mit einem Maulkorb zu versehen oder die Fahrt andernfalls abzubrechen.
  • Im Extremfall kann dem/der Hundehalter:in die Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt werden.
  • Wiederholte Verstöße können dazu führen, dass der/die Hundehalter:in als unzuverlässig eingestuft wird, was sich wiederum auch auf die Hundehaltungslizenz auswirken kann.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen und Sonderregelungen. So sind Hunde, die eine Ausbildung zum Assistenzhund machen, in einigen Fällen von der Maulkorbpflicht befreit. Auch Welpen oder sehr kleine Hunde können, je nach Bundesland und je nach den bestimmten Umständen, von den Vorschriften ausgenommen werden. Informiere dich deshalb vor deiner Bahnfahrt, was genau für dich und deinen Hund gilt.

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