Die Verbindung zwischen einem Menschen und seinem Haustier kann sehr tief und innig sein. Kein Wunder, dass sich viele Haustierhalter und Haustierhalterinnen wünschen, für immer mit ihrem Felliebling zusammen zu sein – auch nach dem Tod. Mit dem tierischen Weggefährten für immer Seite an Seite zu ruhen, ist eine schöne, und doch traurige Vorstellung, die immer populärer wird. Die Mensch-Tier-Bestattung macht es möglich, sich gemeinsam mit dem Haustier beerdigen zu lassen. Welche Regeln, Einschränkungen und Vorschriften dazu in Deutschland gelten, hat wmn für dich herausgefunden.
Unsere Autorin Anna Chiara lebt seit 14 Jahren mit ihrer Katze Anouk zusammen. Ihre Erfahrungen teilt sie in zahlreichen Ratgeber-Artikeln. Alle Tipps und Tricks, die du hier liest, haben die beiden für dich getestet.
Mensch-Tier-Bestattung: Was ist erlaubt?
Eine Mensch-Tier-Bestattung ist ein Bestattungskonzept, bei dem ein Mensch zusammen mit seinem Haustier beerdigt wird – meist nach dem Tod beider. Besonders Personen, die eine tiefe Verbindung zu ihrem Haustier hatten, wünschen sich mit ihrem tierischen Weggefährte auch den letzten Schritt des Lebens gemeinsam zu gehen. Möchtest du auch mit deinem Hund oder deiner Katze beigesetzt werden, halte dies in einer Bestattungsverfügung schriftlich fest, empfiehlt die Deutsche Friedhofsgesellschaft.
In vielen Teilen der Welt, einschließlich Deutschland, ist die direkte gemeinsame Beerdigung von Menschen und Tieren in einem Grab normalerweise nicht gestattet aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Bestimmungen für menschliche und tierische Überreste. Doch wo ein Wille ist, ist bekanntlich auch ein Weg. Es gibt jedoch eine wesentliche Einschränkung.
Gesetze-Check: Du möchtest dein Haustier lieber im Garten beerdigen? Was es bei Hund und Katze zu beachten gibt und warum du deine Katze nicht im Wald beerdigen darfst, liest du in unseren weiteren Artikeln.
Getrennt – und doch für immer vereint
Normalerweise sterben die Haustiere früher als ihre Menschen. Dennoch ist eine gemeinsame Mensch-Tier-Bestattung möglich, da das verstorbenen Tier zunächst eingeäschert wird. Die Asche dürfen sich Frauchen und Herrchen anschließend in einer Urne mit nach Hause nehmen. Stirbt der Mensch zuerst, kann das Tier nach seinem Lebensende in der gemeinsamen Grabstätte nachträglich beigesetzt werden.
Bei der Mensch-Tier-Bestattung werden ausschließlich Urnen beigesetzt. Die Gesetze verbieten es, Mensch und Tier gemeinsam in einer Urne ruhen zu lassen. Die Überführung und die Einäscherung finden streng getrennt voneinander statt, so die Vorschrift. Menschen werden im Humankrematorium eingeäschert, während es für Tiere ein spezielles Tierkrematorium gibt. Beide können dann in getrennten Urnen in einem gemeinsamen Grab für immer Seite an Seite ruhen.
Hinweis: Stirbt ein Haustierhalter oder eine Haustierhalterin, die eine Tierurne zu Hause hatte, kannst du auch im Nachhinein noch eine gemeinsame Beisetzung beantragen und die beiden zusammen beerdigen lassen. Wende dich dazu an ein lokales Bestattungsunternehmen.
Was muss ich tun, wenn ich mir eine Mensch-Tier-Bestattung wünsche?
Wenn du dich oder einen Angehörigen/eine Angehörige mit dem Haustier gemeinsam beerdigen lassen möchtest, solltest du dich frühzeitig damit auseinandersetzen und alle offenen Fragen klären. Informiere dich am besten beim örtlichen Friedhof über die lokalen Regelungen und erkundige dich, ob eine Mensch-Tier-Bestattung dort überhaupt möglich ist. Wenn nicht, hast du noch immer die Möglichkeit einen Antrag zu stellen, um die Friedhofssatzung anzupassen, wie es beispielsweise im nordrhein-westfälischen Grefrath geschehen ist. Andernfalls kannst du auch auf einen speziellen Mensch-Tier-Friedhof ausweichen.
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„Unser Hafen“ – der erste Mensch-Tier-Friedhof in Deutschland
Heutzutage gibt es in Deutschland immer mehr Friedhöfe, die eine Mensch-Tier-Bestattung anbieten. Und der Trend steigt weiter! Rein rechtlich gesehen entscheiden die Betreiber und Betreiberinnen der Friedhöfe, ob eine solche Bestattungsform angeboten wird. Sie „muss in den jeweiligen Friedhofssatzungen der Städte und Gemeinden oder in den Friedhofsordnungen der kirchlichen Träger festgelegt werden“, erklärt Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries gegenüber TASSO.
Hamburg verabschiedete am 1. März 2020 als erstes Bundesland ein Gesetz, welches es erlaubt, die Asche des verstorbenen Haustieres gemeinsam mit dem Besitzer oder der Besitzerin auf den örtlichen Friedhöfen beizusetzen.
Allerdings eröffnete bereits im Jahr 2015 der erste deutsche Mensch-Tier-Friedhof: Unser Hafen. Dort dürfen Mensch und Haustier gemeinsam in einem Grab, jedoch in unterschiedlichen Urnen, beigesetzt werden. Das Familienunternehmen setzt sich seit vielen Jahren für neue Wege der Bestattung ein und eröffnen interessante Perspektiven und Möglichkeiten, die individuelle Wünsche erfüllen. So gibt es beispielsweise auch ein Familien- oder Freundschaftsgrab.