Wen das Temperament und die Zeichnung der Großkatzen begeistert, der erfreut sich auch in den eigenen vier Wänden an einer exotischen Rassenkatze wie einer Savannah oder einer Bengalkatze. Doch was die Wenigsten wissen: Für diese Katzenrassen gilt in Deutschland eine Meldepflicht. Das ist jedoch – wie sollte es anders sein – von Bundesland zu Bundesland verschieden. Es gibt sogar Orte, an denen du für deine Katze eine Genehmigung brauchst.
Unsere Autorin Anna Chiara lebt seit 14 Jahren mit ihrer Katze Anouk zusammen. Ihre Erfahrungen teilt sie in zahlreichen Ratgeber-Artikeln. Alle Tipps und Tricks, die du hier liest, haben die beiden für dich getestet.
Für hybride Katzenrassen gilt Meldepflicht in Deutschland
Von einer ganz normalen Hauskatze über eine flauschige Perserkatze bis hin zu einer ehrfürchtigen Maine Coon – im Reich der Katzen gibt es zahlreiche Rassen, die unterschiedlicher nicht sein können. Besonders beliebt sind diejenigen, die ihren wilden Vorfahren in Größe, Musterung und Wesen sehr ähnlich sind, wie zum Beispiel die Savannah, Chausie- oder Bengalkatzen.
Diese besonders exotischen Rassen wurden aus der Kreuzung einer Wildkatze mit einer Hauskatze gezüchtet, weshalb sie lange Zeit nicht als Hauskatzenrasse anerkannt waren. Heutzutage gelten sie laut der International Cat Association als offiziell anerkannt. Die Haltung dieser Katzenrassen ist jedoch mit viel Aufwand und einer Meldepflicht verbunden.
Die Meldepflicht der hybriden Katzenrassen gilt in ganz Deutschland und richtet sich ausschließlich an die F1-F4 Generationen. Ab der 5. Filialgeneration entfällt sie.
Wie unterschieden sich die Filialgenerationen voneinander?
Ob du deine Katze melden musst oder nicht, hängt davon ab, welcher Generation sie angehört. Allgemein gibt die Filialgeneration (engl. Foundation) den Verwandtschaftsgrad zwischen der Wildkatze und der Hauskatze an. Bei der F1-Generation ist der Papa die Wildkatze, während bei der F2-Generation die Wildkatze bereits der Opa ist. Bei der F3-Generation ist die Wildkatze schon der Ur-Opa und bei der F4-Generation der Ur-Ur-Opa… und immer so weiter. Somit sind die Katzen der F1-F4-Generation sogenannte Hybride. Ab der F5-Generation ist es möglich, reinrassige Hauskatzen zu züchten. Sie zählen dann als eigenständige Rasse und sind nicht mehr meldepflichtig.
In welchen Bundesländern gilt was?
Katzen sind (wie vieles andere auch) in Deutschland Ländersache. So kommt es, dass einige Bundesländer bestimmte Hybridrassen verbieten, andere hingegen keine Vorschriften festlegen. Bayern zum Beispiel schließt sich unserem Nachbarland Österreich an und stuft die F1-F4-Generationen sogar als Gefahrentiere ein, für die eine Genehmigungspflicht fällig wird.
Hier eine Liste der Bundesländer, in denen es keine gesetzliche Regelung und Verbote gibt:
Hier eine Liste der Bundesländer, in denen es eine Genehmigungspflicht und Verbote gibt:
- Bayern: F1-F4- Generationen werden als Gefahrentiere eingestuft, für die eine spezielle Genehmigung verpflichtend ist.
- Berlin: Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten
- Bremen: Polizeiverordnung zur Haltung von Gefahrtieren
- Niedersachsen: Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere
- Hessen: Liste gefährlicher Tierarten nach § 43a Abs. 1 Satz 2 HSOG
- Schleswig-Holstein: Gesetz zum Schutz der Natur – § 29 Haltung gefährlicher Tiere
- Thüringen: ThürTierGefG
- Sachsen: Dresden (GefHundG § 8), Chemnitz & Leipzig (§ 16 Absatz 1)
Für genauere Informationen schaue in den lokalen Verordnungen deiner Stadt nach.
- Ähnliche Artikel:
- Katzenwissen: Welche Blutgruppen gibt es bei Katzen?
- Katzenallergie? Diese 8 Rassen kannst du trotzdem halten
- Die 10 größten Katzenrassen der Welt
- 10 kleine Katzenrassen, die eine großartige Persönlichkeit haben
Welche Haltungsbedingungen gibt es?
Man geht davon aus, dass Katzen der Generationen F1-F4 noch sehr ausgeprägte Wildtiereigenschaften besitzen. Somit fallen sie unter das Artenschutzgesetz für Wildtiere, womit ihnen dieselben Mindestanforderungen zugrundegelegt werden wie zum Beispiel einem reinrassigen Serval. Da sie viel Bewegung und Freiraum brauchen, wird ein Außengehege von mindestens 25 bis 50 qm² und einem 2,5 Meter hohem Zaun Pflicht. So steht es im BMELV Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren.
Tierschutzvereine raten jedoch davon ab, sich eine Savannah oder eine Bengalkatze ins Haus zu holen. Nur die wenigstens Menschen können den Ansprüchen der wilden Samtpfoten wirklich gerecht werden. Die Folge: Die Tiere entwickeln auf Dauer Verhaltensauffälligkeiten.