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Rügen: Hund vom Balkon geschmissen – Tier stürzt in den Tod

Auf der Urlaubsinsel Rügen hat ein Mann seinen Hund vom Balkon geworfen. Aus einem völlig unnötigen Grund stürzt das Tier in den Tod.

Hund auf dem Balkon
© Adobe Stock/LioTou

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Es ist immer wieder unfassbar, zu welch schrecklichen Taten manche Menschen fähig sind. Immer wieder machen Fälle von Tierquälerei oder Tiermissbrauch die Runde. Grausame Nachrichten, die uns direkt unter die Haut und mitten ins Herz treffen. So auch diese unglaubliche Geschichte, die sich kürzlich auf der Urlaubsinsel Rügen ereignete. Ein Mann soll seinen Hund vom Balkon geschmissen haben. Und das aus dem vierten Stock! Der Grund dafür ist schockierend.

Betrunkener Mann wirft Hund aus dem vierten Stock

Die Insel Rügen lädt im Sommer viele Touristen aus der ganzen Republik zu einer entspannten Auszeit am Meer ein. Besonders für einen Urlaub mit dem Hund ist die Ostsee wunderbar geeignet. Doch dieser Ausflug wurde einem treuen Vierbeiner im kleinen Örtchen Bergen auf Rügen zum Verhängnis.

Ein Passant beobachtete am Donnerstag, den 13. Juli gegen späten Abend, wie ein Mann seinen Hund aus dem vierten Stock eines Mehrfamilienhauses warf. Vollkommen schockiert wählte der Zeuge den Notruf. Als die Polizei eintraf, stand er noch immer unter Schock. Laut seiner Aussage soll der 39-Jährige Tatverdächtige stark alkoholisiert gewesen sein. Die Beamten konnten für den verletzten Hund jedoch nichts mehr tun. Er erlag noch vor Ort seinen Verletzungen, berichtet RTL.

Kothaufen in der Wohnung sei der Grund

Angeblich hatte der Mann den Hund vom Balkon geschmissen, weil das Tier einen Kothaufen in der Wohnung abgesetzt habe. Zwar habe er die Tat später zugegeben, lehnte es aber ab, sich um die fachgerechte Entsorgung des verstorbenen Hundes zu kümmern, heißt es in der Polizeimeldung. Der Vierbeiner wurde zur Polizeiwache gebracht und dort an das Ordnungsamt übergeben.

Gegen den Tatverdächtigen wird nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Er wird sich wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten müssen sowie wegen des Verstoßes gegen die Hundehalterverordnung.

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