Immer wieder ist auch heute noch die Rede von „Kampfhunden“. Dabei gibt es dieses Konstrukt gar nicht. Nach neustem wissenschaftlichen Stand werden sie „Listenhunde“ genannt, sodass der Begriff „Kampfhund“ langsam aber sicher aussterben sollte. Wir erklären dir, wie sich diese beiden Begriffe erklären und was es mit Listenhunden auf sich hat.
Darum ergibt die Bezeichnung „Kampfhund“ keinen Sinn
Unter dem Begriff „Kampfhund“ verstehen viele Menschen besonders ‚gefährliche‘ Hunderassen, die zu Aggressionen neigen und diese auch des Öfteren zur Schau stellen – wie es auch in verschiedenen Medien unterstrichen wird. Die Instagram-Seite @quarks.de erklärt aber, dass diese Hunde nicht aggressiver sind als andere Rassen: „Die Aggression steckt nicht in den Genen, sondern wird von Menschen anerzogen.“
Aufgrund dessen sei die Bezeichnung „Kampfhund“ auch wissenschaftlich nicht mehr haltbar, weil die Hunde nicht „kämpfen“ wollen und auch nicht von Geburt aus aggressiv sind. „Bis vor ein paar Jahren hat man immer noch von „Kampfhunden“, nicht von „Listenhunden“ gesprochen. Das ist Umgangssprache und passt nicht zu dem, was die Wissenschaft sagt, nämlich, dass das Maß an Angriffsbereitschaft oder das Maß an Aggression eines Hundes eben nicht vom Tier, sondern von dem Menschen kommt, der so ein Verhalten fördert“, so die Caption des Instagram-Posts von @quarks.de.
Darum lautet die Bezeichnung nun „Listenhund“
Jeder Hund kann beißen – Rottweiler, Pittbull Terrier und Co. sind einfach muskulöser gebaut und stärker im Allgemeinen. Aufgrund dessen kann eine falsche Erziehung oder ein Missbrauch für diese Rassen schnell fatal enden. Diese Vierbeiner nennt man in der heutigen Zeit „Listenhunde“, weil sie besonders stark sind und damit zwar auf einer Rasseliste stehen – allerdings bedeutet dies noch lange nicht, dass sie aggressiv oder gefährlich sind.
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Halter:innen von Listenhunden sind deshalb oft auf die besondere Erziehung dieser Vierbeiner spezialisiert und sensibilisiert, was ihre Haltung angeht. Außerdem sind diese Hunde, abhängig von dem jeweiligen Bundesland und dessen Rassenliste, zur Führung an der Leine und/oder dem Tragen eines Maulkorbs verpflichtet.