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Endlich aus der Kirche austreten: Diese 7 Schritte musst du beachten

In 7 Schritten zum Kirchenaustritt: 2022 willst du endlich aus der Kirche austreten? Mit dieser einfachen Anleitung klappt es.

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So einfach ist es, aus der Kirche auszutreten. Foto: IMAGO / NurPhoto

Noch immer werden viele Babys schon im ersten Lebensjahr getauft, so ist es Tradition in der christlichen Religion. Im Jahr 2019 gab es 160.000 Taufen in der evangelischen Kirche und 146.000 davon waren Kindertaufen. In der katholischen Kirche waren es bis zum Jahr 2020 noch gut 104.000 Taufen. Doch die Zahl der jährlichen Neutaufen sinkt rapide. Und auch die Austritte aus der Kirche werden immer mehr.

Bist du aus freien Stücken in die Kirche eingetreten oder wurdest du als Baby getauft? Noch immer werden die meisten Menschen innerhalb ihres ersten Lebensjahres getauft, so wie es kirchliche Tradition ist. Egal, ob evangelisch oder katholisch – die meisten Christ:innen suchen es sich nicht aus, ob sie getauft sein wollen.

Wie oft hast du schon darüber nachgedacht endlich aus der Kirche auszutreten? Jeden Monat, nachdem du deinen Gehaltsnachweis siehst? Der Kirchenaustritt liegt den meisten Menschen sehr nahe, die nicht gläubig sind und regelmäßig in die Kirche gehen.

Die Gründe für einen Kirchenaustritt

Heute ist das Christentum noch immer die am weitesten verbreitete Religion in Deutschland – Ganze 51% der Deutschen sind noch immer in der Kirche. Allerdings wünschen sich auch viele, aus der Kirche auszutreten, denn der Eintritt in die Kirche ist oft nicht selbstverschuldet. Eine Taufe wird meist noch im Babyalter von der Kirche oder von den Eltern eingestielt. So haben viele keinen eigenen Einfluss darauf, ob sie getauft sein wollen oder nicht.

Gerade die neuen Entwicklungen in der Kirche haben viele Kirchenaustritte nach sich gezogen. Pfarrer gestanden, dass viele Missbrauchsfälle über die letzten Jahrzehnte in der Kirche stattfanden.

Es gibt mehrere Gründe, warum man aus der Kirche austreten will. Natürlich sind diese bei jedem Menschen unterschiedlich stark ausgeprägt. Jeder Mensch setzt unterschiedliche Prioritäten. Dennoch wurden bei Umfragen durch das Kirchenamt EKD herausgefunden, welche die drei häufigsten Gründe für einen Kirchenaustritt sind.

  • Die erhobene Kirchensteuer ist ihnen zu hoch.
  • Die Aussage „Ich kann auch ohne Kirche christlich sein“.
  • Die Aussage „Ich bin gleichgültig gegenüber der Kirche“.

Außerdem stehen viele Menschen einfach nicht mehr hinter dem, wofür die Kirche steht.

Willst du auch endlich aus der Kirche austreten? Foto: gettyimages/ bojanstory

Berechnung der Kirchensteuer

Bevor du aus der Kirche austrittst, sollte man sich damit beschäftigen, wie viel Geld die Kirche durch Steuern von den Bürger:innen einnimmt. In den verschiedenen Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen, wie viel Kirchensteuer erhoben wird. Die Kirchensteuer wird durch den Kirchensteuersatz auf die Lohnsteuer berechnet.

  • Baden-Württemberg: 8%
  • Bayern: 8%
  • Berlin: 9%
  • Brandenburg: 9%
  • Bremen: 9%
  • Hamburg: 9%
  • Hessen: 9%
  • Mecklenburg-Vorpommern: 9%
  • Niedersachsen: 9%
  • Nordrhein-Westfalen: 9%
  • Rheinland-Pfalz: 9%
  • Saarland: 9%
  • Sachsen: 9%
  • Sachen-Anhalt: 9%
  • Schleswig-Holstein: 9%
  • Thüringen: 9%
Weihnachtsmarkt an der Frauenkirche
Um die Dresdner Frauenkirche ziehen sich viele kleine Adventsmärkte zur Weihnachtszeit. Foto: imago/imagebroker /

Kirchenaustritt: So funktioniert es

Diejenigen, die heute noch in der Kirche sind und am liebsten austreten wollen, sollten nun sehr aufmerksam lesen. Es ist nämlich gar nicht so schwierig aus der Kirche auszutreten. Man muss einfach nur ein paar Kriterien erfüllen.

Vorsicht: Sei dir darüber bewusst, dass in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen herrschen, um aus der Kirche auszutreten.

  • Der Kirchenaustritt ist mit persönlichem Erscheinen in der Behörde möglich.
  • In Berlin, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen muss man dafür zum zuständigen Amtsgericht gehen.
  • In den restlichen Bundesländern muss man zum Standesamt gehen, um ausreten zu können.
  • Man kann aber auch mit einem notariell beglaubigten Schreiben austreten.
  • Man kann ab 14 Jahren selbstständig aus der Kirche austreten. Zuvor müssen die Eltern das bei einem Kirchenaustritt anwesend sein.
  • Auch wenn du im Ausland lebst, gelten dieselben Regelungen.
  • Du brauchst keinen Grund für deinen Austritt aus der Kirche mitzubringen.
  • Die Erlassung der Kirchensteuer erfolgt erst ab dem übernächsten Monat nach dem Austritt.

Kirchenaustritt Schritt für Schritt

  1. Fülle die Vorlage aus, die hier verlinkt ist, und unterschreibe den Brief persönlich.
  2. Schicke den Brief an die zuständige Behörde.
  3. Danach folgt der Gang zur zuständigen Behörde, bei dem du eine Kopie des Briefes ebenfalls mitführst.
  4. Bringe einen Ausweis, eine Impfbestätigung oder einen Covid-Test und eine Meldebestätigung für deinen Wohnsitz mit.
  5. Bezahle die fällige Gebühr, die sich je nach Bundesland zwischen 5€ und 100€ bewegt. In Berlin sind es beispielsweise 30€.
  6. Wenn du weißt, in welchem Kirchenbezirk du getauft wurdest, bringe diese Information ebenfalls mit. Es kann den Prozess beschleunigen.
  7. Danach wird sich das Amt um deinen Fall kümmern.

Vorsicht: Behalte unbedingt den Bescheid zur Kündigung der Kirchensteuer. Es kann passieren, dass das Finanzamt weiterhin die Kirchensteuer abbucht. Sollte das passieren, musst du den Austrittsbescheid einschicken, um zu beweisen, dass du bereits ausgetreten bist.

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Was sind die Nachteile des Kirchenaustritts?

Die Vorteile eines Kirchenaustritts sind den meisten bereits genau bewusst, die austreten wollen. Doch wir wollen uns kurz Zeit nehmen, um auch die negativen Seiten des Kirchaustritts zu beleuchten.

  • Man verliert seine Kirchenrechte. So kannst du nach dem Kirchenaustritt nicht mehr kirchlich heiraten.
  • Auch eine kirchliche Beerdigung ist nicht mehr möglich. Die meisten Kirchengemeinden erlauben allerdings auch den Konfessionslosen und Andersgläubigen, auf einem christlichen Friedhof begraben zu sein.
  • Kinder von Ausgetretenen können nicht mehr in einen kirchlichen Kindergarten oder eine kirchliche Schule gehen.
  • Ausgetretene dürfen nicht mehr zur Eucharistie-Feier gehen.
  • Sie dürfen keine Taufpat:innen mehr sein. Theoretisch. In einigen Kirchen ist es durchaus erlaubt, auch Nicht-Christen als Taufpat:innen zu benennen.
  • Sei dir darüber bewusst, dass ein Wiedereintritt in die Kirche zumindest bei den Katholik:innen nicht so einfach ist. Hier muss man Reue zeigen und der Gemeinschaft etwas Gutes tun.
  • Wer trotzdem weiterhin in die Kirche, zum Gottesdienst oder zur Beichte gehen möchte, kann das tun. Weder die katholische, noch die evangelische Kirche verweigert Konfessionslosen und Andersgläubigen den Zutritt zu den Gotteshäusern.

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