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Frage aus dem Arbeitsrecht: Kann man für Privatchats gekündigt werden?

Privatchats auf der Arbeit sind grundsätzlich nicht schlimm. Lies hier, in welchem Fall sie für deine Kündigung sorgen könnten.

Frau Privatchats Arbeit
© IMAGO/Westend61

Kündigung in Sicht? Diese 6 Anzeichen solltest du ernst nehmen

Wirst du bald gekündigt, ohne es zu wissen? Oft kündigt sich eine Trennung vom Arbeitgeber schleichend an. Wir zeigen dir 6 deutliche Warnsignale, dass dein Job auf der Kippe steht – und was du jetzt tun solltest, um vorbereitet zu sein.

Zur heutigen Zeit ist völlig normal, dass man auch während der Arbeitszeit hier und da mal die ein oder andere Nachricht versendet. Solange das keine überhandnimmt, stellt das in der Regel auch kein Problem dar. Problematisch wird es erst, wenn in diesen Privatchats über andere Mitarbeiter:innen hergezogen wird und das rauskommt. Ob man für solche Nachrichten gekündigt werden kann, verraten wir dir in diesem Artikel.

Kann man für Privatchats gekündigt werden?

Wer sich während oder nach der Arbeit privat mit seinen Kolleg:innen über den vergangenen Tag austauscht, sollte eigentlich nichts zu befürchten haben. Schließlich sind die Nachrichten ja vertraulich. Sollten diese Nachrichten aber beleidigende Inhalte enthalten, könnte das zum Problem werden.

Genau das war auch die Sachlage bei einem Fall vor dem Bundesarbeitsgericht aus dem Jahr 2023. Hier schrieben sieben aktuelle und ehemalige Mitarbeiter:innen eines Unternehmens in einer privaten WhatsApp-Gruppe regelmäßig hin und her. Der Chat enthielt jedoch gleich mehrere hundert beleidigende und teil sogar menschenverachtenden und rassistische Aussagen, die sich vor allem auf Mitarbeiter:innen und Vorgesetzte des Unternehmens bezogen.

Als der Arbeitgeber Kenntnis von der Gruppe und den darin geschriebenen Nachrichten erlangte, kündigte er dem zu diesem Zeitpunkt noch aktiven Mitarbeiter fristlos.

Frau Gossip Chat
Im schlimmsten Fall kann man dir deshalb kündigen. Credit: IMAGO/Westend61

Kündigung für gemeine Privatchats: So entscheidet das Bundesarbeitsgericht

Diese Kündigung konnte der Mitarbeiter aber nicht auf sich sitzen lassen und reichte eine Kündigungsklage ein. Schließlich seien die Nachrichten im privaten Umfeld verschickt worden und nicht für andere Augen gedacht gewesen.

Während das Landesarbeitsgericht Niedersachsen dem Kläger zustimmte, sah das Bundesarbeitsgericht das nochmal anders. Denn bei einer Gruppengröße von zeitweise sieben Leuten sei davon auszugehen, dass Nachrichten aus nach außen getragen werden könnten. Das BAG sah die fristlose Kündigung des Mitarbeiters daher als gerechtfertigt an.

Fazit: So verhinderst du die Kündigung

Auch in privaten Chats solltest du daher immer darauf achten, nichts zu schreiben, was du deinen Kolleg:innen nicht auch ins Gesicht sagen würdest. Gerade in größeren Gruppen passiert es leider schneller als gedacht, dass solche fiesen Nachrichten die Runde machen und dann ist eine fristlose Kündigung nicht unwahrscheinlich.

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