Mit der Rente endet die Steuerpflicht nicht automatisch. Auch Rentner*innen müssen häufig weiterhin Einkommensteuer zahlen und gegebenenfalls sogar Steuervorauszahlungen leisten. In diesem Artikel erfährst du, unter welchen Umständen Vorauszahlungen anfallen, warum sie sinnvoll sein können und wie du vorgehst, wenn sie zu hoch angesetzt wurden.
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Steuern im Ruhestand: Wann Rentner*innen zur Kasse gebeten werden
Ob du als Rentner*in Steuern zahlen musst, entscheidet dein gesamtes Einkommen. Dazu zählen nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Sobald dein zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag (12.096 Euro) übersteigt, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben – und unter Umständen Steuern zu zahlen.
Wann müssen Rentner*innen Steuervorauszahlungen leisten?
Im Erwerbsleben wird die Steuer direkt vom Gehalt abgezogen. Im Alter bekommst du deine Bruttorente von der Deutschen Rentenversicherung ohne Steuerabzug auf dein Konto überwiesen. Eine automatische Vorauszahlung auf die Einkommensteuer gibt es nicht. Deshalb sind Steuervorauszahlungen wichtig, damit du später nicht überraschend viel nachzahlen musst. Doch keine Sorge. Nicht jede*r Rentner*in rutscht in die Steuervorauszahlung. Denn dafür müssen einige Bedingungen erfüllt werden.
Wenn das Finanzamt bei deiner Steuererklärung eine Nachzahlung über 400 Euro feststellt, kann es für das nächste Jahr Vorauszahlungen ansetzen. So zahlst du deine Steuern verteilt übers Jahr und vermeidest eine hohe Nachzahlung. Die Vorauszahlungen sind meist vierteljährlich fällig: am 10. März, Juni, September und Dezember. Bei der nächsten Steuererklärung werden sie angerechnet. Das Finanzamt informiert dich entweder im Steuerbescheid oder per Vorauszahlungsbescheid. Bist du kirchensteuerpflichtig, musst du auch dafür Vorauszahlungen leisten.
So erkennst du zu hohe Steuervorauszahlungen
Wenn du beim Erhalt deines Steuerbescheids schon weißt, dass du im laufenden Jahr weniger verdienst als im Vorjahr, solltest du das dem Finanzamt direkt mitteilen. So kann deine Steuervorauszahlung angepasst werden und du vermeidest, unnötig viel Geld vorauszuzahlen.
Deine Steuerlast kann sich zum auch dann Beispiel ändern, wenn dein*e Partner*in in Rente geht oder arbeitslos wird. Auch das Aufgeben eines Nebenjobs, das Einstellen einer Haushaltshilfe oder neue außergewöhnliche Belastungen wirken sich auf deine Steuerlast aus. Das Praktische: Für einen Einspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid gibt es keine Frist. Du kannst also jederzeit eine Anpassung beantragen und so deine Zahlungen senken.
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Gender Pension Gap: Frauen stehen auch 2024/25 bei der Rente weiterhin deutlich schlechter da als Männer. Laut Daten des Statistischen Bundesamts beträgt der Gender Pension Gap im Jahr 2024 25,8 %, wenn man Hinterbliebenenrenten und Pensionen mit berücksichtigt. Ohne diese Leistungen liegt die Lücke sogar bei 36,9 %. Frauen ab 65 Jahren verdienen inkl. dieser Hinterbliebenen- und Pensionsbezüge im Schnitt etwa 20.668 Euro/Jahr brutto, Männer etwa 27.850 Euro.
Die häufigsten Gründe für das Gefälle: Frauen arbeiten häufiger in schlechter bezahlten Branchen. Sie sind öfter in Teilzeit tätig. Sie unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit für Pflege- und Fürsorgeaufgaben. Sie sind seltener in Führungspositionen.
Um den Gender Pension Gap auszugleichen, sollten Frauen auf die Altersvorsorge achten.

