Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und diese vergisst, dem drohen unangenehme Konsequenzen – insbesondere, wenn bereits eine Mahnung vom Finanzamt im Briefkasten liegt. Eine solche Erinnerung ist keineswegs harmlos und sollte keinesfalls ignoriert werden. Was es damit auf sich hat, welche Fristen gelten und welche Strafen drohen, erklärt dieser Artikel.
Lesetipp: Steuererklärung: Keine Rückerstattung wegen dieser Elster Betrugsmasche
Wer ist zur Abgabe verpflichtet?
Grundsätzlich müssen nicht alle Steuerpflichtigen eine Steuererklärung abgeben. Doch für viele ist sie verpflichtend – zum Beispiel, wenn:
- Nebeneinkünfte über 410 Euro erzielt wurden
- mehrere Jobs gleichzeitig ausgeübt werden
- Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld über 410 Euro bezogen wurden
- ein Ehepartner die Steuerklasse V oder VI hat
- das Finanzamt ausdrücklich zur Abgabe auffordert
Wird die Abgabepflicht ignoriert, kann das Finanzamt aktiv werden.
Die Mahnung: Letzte Warnung vor Sanktionen
Erfolgt keine fristgerechte Abgabe, versendet das Finanzamt in der Regel zunächst eine Erinnerung – oft in Form einer sogenannten „Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung“. Dieses Schreiben enthält meist eine konkrete Nachfrist(z. B. zwei bis vier Wochen), innerhalb derer die Erklärung nachgereicht werden muss. Wird auch diese Frist ignoriert, folgt in vielen Fällen ein Zwangsgeldbescheid oder eine Steuerschätzung – beides mit erheblichen finanziellen Nachteilen für die Betroffenen.
Mögliche Folgen bei Nichtreagieren
Wer auf die Mahnung des Finanzamts nicht reagiert, muss mit diesen Konsequenzen rechnen:
- Zwangsgeld: Meist zwischen 100 und 500 Euro, im Wiederholungsfall auch mehr
- Verspätungszuschläge: Automatisch ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahres – mindestens 25 Euro pro Monat
- Steuerschätzung: Das Finanzamt schätzt die Einkünfte meist zu Ungunsten des Steuerpflichtigen
- Bußgeldverfahren: Bei wiederholter oder vorsätzlicher Nichtabgabe kann auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren drohen

Was tun, wenn die Frist bereits abgelaufen ist?
Ist die gesetzte Frist verstrichen, sollte umgehend gehandelt werden. Empfehlenswert ist:
- Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen: Oft ist eine Fristverlängerung möglich – vor allem bei nachvollziehbaren Gründen (z. B. Krankheit).
- Steuererklärung schnellstmöglich nachreichen: Je schneller reagiert wird, desto geringer ist die Gefahr von Sanktionen.
- Hilfe durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: Wer unsicher ist, kann sich professionelle Unterstützung holen.
Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.
Fazit: Schnell reagieren – Geld sparen
Eine Mahnung vom Finanzamt wegen einer vergessenen Steuererklärung ist mehr als nur ein Hinweis – sie ist ein ernstes Warnsignal. Wer hier nicht rechtzeitig handelt, riskiert Zwangsgelder, Zuschläge oder sogar Bußgelder. Deshalb gilt: Nicht auf die lange Bank schieben, sondern aktiv werden – das spart Ärger, Zeit und vor allem Geld.

