Die neue Grundsicherung soll gerechter werden. Bundearbeitsministerin Bärbel Bas zielt mit den Entwürfen für eine Reform vor allem darauf ab, dass wirklich bedürftige Menschen von den Sozialleistungen profitieren, während es Bürgergeld-Betrüger*innen schwerer gemacht werden soll. Wie das funktioniert und welche Vermögensgrenzen für Bürgergeld-Empfänger*innen gelten, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zu den „neuen Vermögensgrenzen 2025“:
Die Grundsicherung soll gerechter werden
Um Betrug zu vermeiden und den wirklich Bedürftigen zu helfen, hat sich das Bundesarbeitsministerium rund um Ministerin Bärbel Bas eine neue Strategie ausgedacht. Die aktuellen Pläne betreffen dabei vor allem das sogenannte Schonvermögen. Dabei handelt es sich um das Ersparte, das man behalten darf, ohne dass es bei der Leistungsberechnung voll angerechnet wird.
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Bisher lag dieses völlig unabhängig von weiteren Rahmenbedingungen bei 15.000 Euro pro Bürgergeld-Empfänger*in. Das soll sich künftig jedoch ändern. Laut aktuellen Entwürfen sollen die Freibeträge für Leistungsempfänger*innen dann folgendermaßen gestaffelt werden:
- Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren: 5.000 Euro
- Personen zwischen 20 und 40 Jahren: 10.000 Euro
- Personen über 50 Jahre: 15.000 Euro
Das Schonvermögen steigt dabei mit zunehmendem Alter immer weiter an, ist jedoch bei 15.000 Euro gedeckelt. Bestimmte Vermögenswerte wie beispielsweise das Auto, eine Immobilie, die selbst bewohnt wird, sowie die Altersvorsorge belieben weiterhin unberührt.

Diese Änderungen gelten zusätzlich
Doch der Entwurf sieht noch weitere Veränderungen vor, um die Grundsicherung gerechter zu gestalten. Denn auch bei Unterkunfts- und Heizkosten sollen bald strengere Regeln gelten. Für Wohnkosten, die oberhalb der Angemessenheitsgrenze liegen, gilt eine Karenzzeit von 1,5 Jahren, in denen die Wohnkosten noch übernommen werden.
Darüber hinaus soll ein sogenannter Quadratmeterdeckel eingeführt werden. Dabei gelten alle Kaltmieten, die oberhalb der örtlichen Mietpreisbremse liegen als unangemessen. Betroffenen müssen hier auf ihre Vermieter*innen zugehen und diese bitten, die Mieten entsprechend anzupassen. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für unverhältnismäßig hohe Mieten also nicht mehr einfach so.
Fazit: Bedürftige sollen vermehrt geschützt werden
Eines ist klar, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bringt mit den neuen Reformvorschlägen den ein oder anderen Stein ins Rollen. Diese Reform zielt jedoch primär darauf ab, den Leistungsbezug vermehrt an die Bedürftigkeit und die Lebensleistung zu koppeln. Vor allem Menschen, die bisher hohe Ersparnisse hatten, werden weniger geschützt als solche, die wenig angespart haben. Gleichzeitig soll einer Altersarmut vorgebeugt werden, indem Investitionen in die Altersvorsorge unantastbar bleiben.

