Am 8. März wird weltweit der Internationale Frauentag gefeiert, der als Tag des Protests gegen das Patriarchat bekannt ist. Dieser Tag erinnert an die Errungenschaften der Frauenbewegung und verdeutlicht, dass Frauen weltweit immer noch um ihre grundlegenden Rechte kämpfen müssen. Obwohl die Gleichberechtigung noch nicht erreicht ist, hat sich seit der Einführung des Internationalen Frauentags im Jahr 1911 viel verändert. In diesem Sinne haben wir die wichtigsten 12 Fortschritte im Bereich der Frauenrechte hervorgehoben und sind gespannt, was die kommenden Jahre bringen werden.
Frauenrechte: Es geht um die Gleichberechtigung von Mann und Frau
Wenn der Begriff „Frauenrechte“ fällt, kann es oft den Anschein haben, dass es sich um spezielle oder exklusive Rechte handelt, die nur für Frauen gelten. Tatsächlich sollten Frauenrechte jedoch als selbstverständliche Rechte angesehen werden, die für alle Menschen gelten sollten.
Leider haben Frauen aufgrund ihrer untergeordneten Rolle in der Gesellschaft über Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte hinweg Rechte verwehrt bekommen, die nur Männern vorbehalten waren. Um diese Ungleichheit zu beheben, wurden nach und nach Frauenrechte eingeführt, die Frauen und Männer rechtlich gleichstellen sollen. Die Wichtigsten stellen wir dir nun vor.
1. Frauenrecht 1900: Frauen dürfen studieren gehen
Vor etwa 120 Jahren war es Frauen zum ersten Mal möglich, sich an einer Universität einzuschreiben und studieren zu gehen. Jedoch war dies nur an zwei Universitäten in Deutschland möglich – in Heidelberg und Freiburg.
Dass Frauen jedoch promovieren und lehren dürfen, wurde noch lange Zeit vehement abgelehnt.
2. Frauenrecht 1918: Wir dürfen wählen
Die Vorstellung, dass Frauen heutzutage nicht wählen dürften, ist ebenso lächerlich wie absurd. Jedoch ist es gerade einmal 104 Jahre her, seitdem das Frauenwahlrecht eingeführt wurde. Zuvor durften nur Männer ab 25 Jahren wählen. Schon seit etwa 1907 kämpfen Frauen dann für eine Gleichberechtigung und hatten gut zehn Jahre später mit der Einführung des Wahlrechts für Frauen Erfolg. In der Weimarer Nationalversammlung, die zur damaligen Zeit gewählt wurde, betrug der Frauenanteil jedoch nur 8,7 Prozent.
3. Frauenrecht 1952: Mütter werden geschützt
Das Mutterschutzgesetz von 1952 schützte Frauen am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Es wurde erlassen, um sicherzustellen, dass Frauen auch während der Familienplanung und -pflege berufstätig bleiben können. So sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass sie weder die Gesundheit der Frauen noch die ihres ungeborenen Kindes oder ihrer Säuglinge gefährden.
Zusätzlich dazu haben schwangere Frauen Anspruch auf einen besonderen Mutterschutzurlaub, der sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt und acht Wochen nach der Geburt des Kindes endet. Seit der letzten Reform 2018 steht Frauen ein erweiterter Kündigungsschutz während und nach der Schwangerschaft zu. Zudem haben sie die Möglichkeit, den Mutterschutzurlaub flexibler zu gestalten und ihn auf bis zu 12 Monate auszudehnen.
4. Frauenrecht 1961: Einführung der Anti-Babypille
Das Präparat, das wir heute oftmals als problematisch ansehen, war damals ein revolutionäres Produkt für jede Frau. Denn die Anti-Babypille ermöglichte Frauen, eine selbstbestimmte Sexualität oder sich auf den Mann verlassen zu müssen. Denn bis zu diesem Zeitpunkt war das einzige Verhütungsmittel das Kondom. Jedoch war die Anti-Babypille nicht von Beginn an allen Frauen zugänglich. Zunächst wurde sie nur denen verschrieben, die bereits verheiratet waren und eigene Kinder hatten. Alleinstehende Frauen konnten sich also trotzdem noch nicht schützen.
5. Frauenrecht 1962: Wir dürfen unser Geld selbst verwalten
Das Gesetz, dass Frauen ihr Geld selbst verwalten dürfen, schaffte 1962 die nächste Absurdität ab. Denn bis zu diesem Jahr, ging all das Geld, das eine Frau verdiente, an ihren Ehemann, sofern sie denn einen hatte. Dieser verwaltete es und entschied somit auch, wofür sie es ausgeben durfte. Erst ab dem Jahr 1962 durften Frauen ein eigenes Bankkonto eröffnen.
6. Frauenrecht 1977: Scheidung erlaubt
Eines der wichtigsten Frauenrechte wurde 1977 eingeführt – das Recht, sich scheiden zu lassen. Zuvor war es egal, ob der Mann die Frau schlug, betrog oder schlecht behandelt, sie durfte sich nicht scheiden lassen. Wenn sie beispielsweise von ihm weglief, hatte das tiefgreifende finanzielle und soziale Folge für sie. Seit diesem Zeitpunkt gilt außerdem, dass der/die finanziell bessergestellte Partner:in Unterhalt zahlen muss, während es zuvor der/diejenige war, der/die Scheidung veranlasste. Das führt 1978 zu einem historischen Scheidungstief.
7. Frauenrecht 1980: Frauen werden auf dem Arbeitsmarkt gleichberechtigt
Unglaublich, aber wahr: Erst im Jahr 1980, wo auf jeden Fall deine Eltern, vielleicht sogar schon du gelebt hast, wurden Frauen auf dem Arbeitsmarkt (einigermaßen) Männern gleichgestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt durften Unternehmen für eine offene Stelle gezielt männliche Bewerber suchen. Wenn sie doch eine Frau einstellen sollten, bekam diese einen niedrigeren Stundenlohn als ihre männlichen Kollegen.
Übrigens: Durchschnittlich verdienen Frauen bis heute weniger als Männer. Und zwar signifikant weniger. Hier liest du, was es mit dem Gender Pay Gap und dem damit einhergehenden Equal Pay Day auf sich hat und wie wir ihn schließen können.
8. Frauenrecht 1992: Frauen dürfen nachts arbeiten
Das nächste absurde Gesetz wurde 1992 abgeschafft. Bis dahin war es Frauen verboten, zwischen 20 und 6 Uhr zu arbeiten – ja, VERBOTEN! Als Gründe wurden „sittliche und gesundheitliche Gründe“ genannt. Erst 1992 wurde dieses Gesetz dann abgeschafft und seitdem wird Frauen zugetraut, selbst entscheiden zu können, wann sie arbeiten.
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9. Frauenrecht 1995: Abtreibungen werden erlaubt!
Schon in den 70er Jahren erreichten Frauen den Meilenstein, dass eine ungewollte Schwangerschaft beendet werden könne. Jedoch wurde dieses Gesetz immer wieder gekippt, bis es 1995 endgültig seinen Weg in die Gesetzesbücher fand. Dieses Gesetz gilt bis heute, ist aber nicht unumstritten.
Jedoch geht es uns in Deutschland auch was dieses Thema betrifft sehr gut. In anderen Ländern auf der Welt wie in Polen, El Salvador oder Mexiko werden die Frauen für eine Abtreibung kriminalisiert oder es ihnen schlicht verboten abzutreiben.
10. Frauenrecht 1997: Vergewaltigung in der Ehe wird bestraft!
Dass Sex eine Sache ist, die einvernehmlich und mit beiderseitiger Lust geschehen muss, ist heute glasklar. Jedoch war das nicht immer so. Wenn eine Frau früher sagte, sie habe keine Lust auf Sex, konnte der Mann dies gekonnt ignorieren und sich ihn trotzdem „nehmen“. Wie heißt solch ein Verhalten? Richtig: Das ist eine Vergewaltigung. Jedoch herrschte lange Zeit die Annahme, dass es so etwas in einer Ehe nicht geben kann.
Wer heute das Zitat von dem CDU-Bundestagsabgeordneten Wolfgang von Stetten aus dem Jahr 1995 liest, dem werden sich die Nackenhaare aufstellen, so grundlegend falsch klingt es: „Zum ehelichen Leben gehört auch, die Unlust des Partners zu überwinden. Der Ehemann ist nicht darauf aus, ein Verbrechen zu begehen – manche Männer sind einfach rabiater.“
Erst 1997 wurde ein Gesetz verabschiedet, dass eine Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe stellt.
11. Frauenrecht 2016: Ein Nein heißt Nein!
In dieselbe Kerbe schlägt das Gesetz, das vor 7 (!!!) Jahren verabschiedet wurde. In dem unter dem „Nein heißt Nein“ bekannten Gesetz, wurde festgelegt, dass es reicht, wenn eine Frau Nein sagt, um den sexuellen Akt zu beenden. Zuvor galt eine Vergewaltigung erst als solche, wenn die sexuellen Handlungen mit der Androhung oder Ausübung von Gewalt erzwungen wurde.
In Dänemark oder Schweden wird sogar so weit gegangen, dass beide Geschlechtspartner:innen dem Sex eindeutig zustimmen müssen. So weit gehen wir in Deutschland jedoch nicht.
12. Frauenrecht 2017: Lesbische Frauen dürfen heiraten!
Die Ehe für alle ist keine rein weibliche Errungenschaft, jedoch ermöglicht sie seit 2017 auch lesbischen Frauen eine Ehe einzugehen, die auch vor dem Gesetz Bestand hat. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten lesbische Frauen nur in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, die ihnen jedoch nicht dieselben Rechte verschaffte, wie Ehepaaren.
Im folgenden Jahr 2018 gaben sich daraufhin 16 138 lesbische Paare das Ja-Wort.
Fazit: Diese Frauenrechte sind Meilensteine der Geschichte
Wie zu Anfang bereits erwähnt, sind diese Frauenrechte keine besonderen Rechte, sondern ganz normale Menschenrechte, die uns lange Zeit verwehrt blieben. Sie ermöglichen uns nicht nur wählen zu gehen und politischen Einfluss auf unser Land zu nehmen. Nein, dank ihnen dürfen wir Frauen auch selbst bestimmen, ob und wie viel wir arbeiten und sind endlich annähernd gleichberechtigt mit den Männern. Zumindest auf dem Papier.
Denn dass wir immer noch nicht gleich viel verdienen oder mit derselben Selbstverständlichkeit nachts im Dunkeln unterwegs sein können, ist ebenso klar. Es ist also noch viel zu tun, aber die verabschiedeten Frauenrechte geben definitiv Grund zur Hoffnung.