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Schwerbehindertenausweis: Das musst du tun, wenn du ihn verlängern willst

Du hast einen Schwerbehindertenausweis und stellst nun fest: Er muss verlängert werden. Wie das geht, erfährst du hier.

Frau sitzt mit einem Dokument vorm Laptop.
© IMAGO/Zoonar

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Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises kann unter Umständen langwierig und aufwendig sein – und dann ist er noch nicht einmal lebenslang gültig? Auch wenn dein festgestellter Grad der Behinderung dauerhaft besteht: Es kann sein, dass du nach fünf Jahren deinen Schwerbehindertenausweis verlängern musst. Was dahintersteckt und wie du auch bei mehrmaliger Beantragung entspannt bleibst, erklären wir dir hier.

Schwerbehindertenausweis und GdB: Kenne den Unterschied

Um Licht ins Dunkel zu bringen, müssen wir erst einmal verstehen, dass der Grad der Behinderung und der Schwerbehindertenausweis zwei verschiedene Dinge sind. Der Unterschied lässt sich ganz leicht erklären:

Den Schwerbehindertenausweis bekommst du ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Ab dieser Stufe stehen dir diverse Nachteilsausgleiche zu, die du allerdings nur erhältst, wenn du deine Schwerbehinderung mit diesem Dokument nachweisen kannst.

Der Grad der Behinderung (GdB) wird vom zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise von ihm beauftragten Gutachter:innen festgestellt und bewegt sich zwischen 20 und 100. Liegt dein GdB unter 50, erhältst du einen Festsetzungsbescheid, mit dem du dennoch beim Finanzamt oder Arbeitgeber:innen Entlastungen in Anspruch nehmen kannst.

Schwerbehindertenausweis verlängern: Das sagt das Gesetz

Der Grad der Behinderung wird immer unbefristet festgestellt und lediglich bei Veränderungen des Gesundheitszustandes angepasst. Dagegen musst du nach maximal fünf Jahren deinen Schwerbehindertenausweis verlängern. Das kannst du laut § 6 Schwerbehindertenausweisverordnung insgesamt zweimal tun. „Ist keine Änderung in Art und Schwere der Behinderung zu erwarten, kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden“, schreibt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von behinderten Menschen weiter.

Das musst du beim Schwerbehindertenausweis verlängern beachten

Am wichtigsten, ist es, den Antrag rechtzeitig zu stellen, wenn du deinen Schwerbehindertenausweis verlängern möchtest. Das bedeutet, dass du in der Regel drei Monate vor Ablauf mit der Beantragung beginnen solltest. Es gibt übrigens aktuell zwei Varianten des Schwerbehindertenausweises: im Plastikkartenformat und in Papierform. Die Papierausweise sind das alte Format und werden nach und nach durch die Plastikkarte ersetzt.

Es kann sein, dass du auch ein neues Lichtbild einsenden musst, wenn du den Schwerbehindertenausweis verlängern möchtest. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin verlangt dieses zum Beispiel vier Wochen im Voraus. Achte darauf, die Rückseite mit deinem Namen und Geburtsdatum zu beschriften. Bevor du ein Bild einschickst, erkundige dich bei deinem zuständigen Amt, ob und in welcher Form das nötig ist.

Schwerbehindertenausweis verlängern: eigentlich ganz einfach

Den Schwerbehindertenausweis zu verlängern ist normalerweise weniger aufwendig, als ihn komplett neu zu beantragen. Das kommt natürlich immer auf den individuellen Fall an – Ausnahmen gibt es immer. Im Normalfall reicht es, einen formlosen Antrag auf Verlängerung beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen. Du brauchst dafür vorerst nur deinen aktuellen Schwerbehindertenausweis. Bei manchen Ämtern kannst du auch einfach während der Öffnungszeiten vorbeikommen, hier solltest du dich allerdings vorher informieren, um nicht umsonst auf der Matte zu stehen.

Keine Angst vor der Nachprüfung

Sollte dein Bescheid mit einer Information zur Nachprüfung zu einem gewissen Zeitpunkt versehen sein, wirst du noch einmal separat vom Versorgungsamt angeschrieben. Dann erfolgt eine Prüfung, ob sich dein Gesundheitszustand wesentlich geändert hat. Hierzu holt das Versorgungsamt aktuelle medizinische Auskünfte ein, ähnlich wie beim Erstantrag. 

Wichtig: Warte ab, bis du hierfür vom Versorgungsamt angeschrieben wirst und reiche nicht einfach Unterlagen ein, denn so etwas verzögert die Bearbeitung nur. Bist du mit dem Ergebnis der Nachprüfung nicht einverstanden, kannst du wie beim ersten Antrag Widerspruch einlegen.

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