Nicht nur was den Job oder die Steuer angeht, stehen Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung Entlastungen zu. Diese umfassen zum Beispiel auch vergünstigten Eintritt in Museen oder bei Kulturveranstaltungen – Dinge, die gerade in fremden Ländern interessant sein können. Aber nun stellt sich die Frage: Bekomme ich mit meinem deutschen Schwerbehindertenausweis auch im Ausland Unterstützung? Passend zur Urlaubszeit sind wir dieser Frage einmal auf den Grund gegangen.
Schwerbehindertenausweis im Ausland: So sieht die rechtliche Lage aus
Die kurze und knappe Antwort auf die Frage, ob der deutsche Schwerbehindertenausweis auch im Ausland gilt, ist: Nein. Gültigkeit hat er nur in Deutschland und genauso sind ausländische Dokumente hierzulande ungültig. Dennoch müssen wir diese Situation ein wenig genauer betrachten, denn bei 7,8 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung in Deutschland können wir das natürlich so nicht stehen lassen.
Kann ich dennoch Nachteilsausgleiche im Ausland erhalten?
Das kommt ganz darauf an, denn manche Länder zeigen sich in dieser Sache durchaus kulant, insbesondere wenn du in EU-Länder reist. Der deutsche Schwerbehindertenausweis enthält zudem einen Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache, sodass du dich zumindest international als schwerbehindert ausweisen kannst. Damit könntest du versuchen, in Ländern, die ähnliche Regelungen wie in Deutschland haben, ermäßigten Eintritt an der Museumskasse zu erhalten. Allerdings sind diese selbst innerhalb der Europäischen Union sehr unterschiedlich und es ist aktuell reine Glückssache, ob das funktioniert.
Ein Schwerbehindertenausweis für die gesamte EU soll kommen
Laut Angaben des Sozialverbands Deutschland (SoVD) ist eine Lösung bereits in Planung. Auch dort sind die Probleme der Betroffenen natürlich angekommen: Der deutsche Schwerbehindertenausweis wird im Ausland nicht anerkannt. Obwohl viele EU-Staaten Entlastungen bieten, wie das Recht auf eine Begleitperson oder ermäßigten Eintritt, sieht die rechtliche Lage so unterschiedlich aus, dass man im Ausland keinerlei Ansprüche stellen kann – speziell bei nicht sichtbaren Behinderungen wie Typ 1 Diabetes oder psychischen Erkrankungen.
Genau deshalb wird nun im Parlament über die European Disability Card diskutiert. Der europäische Behindertenausweis sei ein „starkes Signal für Inklusion“, freut sich Anieke Fimmen, SoVD-Referentin für Behindertenpolitik. Für die 87 Millionen schwerbehinderten Menschen in der EU soll das Dokument zwei bis drei Monate gültig sein. Es handelt sich dabei voraussichtlich um ein Tourist:innen-Dokument: Wer im EU-Ausland leben, studieren oder arbeiten möchte, muss also weiterhin den nationalen Schwerbehindertenausweis beantragen. Wann und in welcher Form wir die European Disability Card nutzen können werden, ist noch nicht ganz klar.
Fazit: Im Urlaub müssen Betroffene vorerst auf Kulanz hoffen
Bis es wirklich eine gemeingültige Lösung gibt, müssen Inhaber:innen eines Schwerbehindertenausweises wohl weiterhin auf die Kulanz in ihrem Urlaubsland hoffen. Das gilt erst recht für Nicht-EU-Länder: Hier solltest du dich unbedingt vorher gut informieren, wie die medizinische Versorgung vor Ort geregelt ist und gegebenenfalls noch eine Zusatzversicherung für deine Reise abschließen. In den meisten Fällen hilft auch das Hotelpersonal gerne weiter und kann dir wertvolle Tipps für deine Unternehmungen mit Beeinträchtigung geben.
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