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Schwerbehindertenausweis: Was bedeutet das „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis?

Wer mit einer chronischen Erkrankung lebt und dadurch dauerhaft in seinem Alltag eingeschränkt ist, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Aber was bedeuten die ganzen Abkürzungen darin?

Behindertenparkplatz Schwerbehindertenausweis
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Bewegungsmangel macht krank! WHO-Bericht zeigt, um Deutsche steht es schlecht

Vielen ist es nicht bewusst, doch ein Risikofaktor für die Gesundheit ist Bewegungsmangel. Der aktuelle WHO-Bericht zeigt, dass es um die Gesundheit der Deutschen besonders schlecht steht.

Mit einem Schwerbehindertenausweis können Menschen mit Beeinträchtigung sogenannte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Diese sollen beispielsweise Hürden im Alltag sowie die Finanzlast senken. Die Beantragung erfolgt in der Regel beim zuständigen Versorgungsamt. Und wenn ein Amt involviert ist, kommen früher oder später auch unverständliche Abkürzungen und Begriffe auf uns zu. Im Schwerbehindertenrecht sind das beispielsweise die Merkzeichen, die nur mit einem Buchstaben benannt werden. Wir haben uns die Merkzeichen „G“ und „B“ einmal genauer angeschaut.

Was sind Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis?

Neben dem Grad der Behinderung (GdB) gibt es sogenannte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Diese Merkzeichen weisen auf spezifische Einschränkungen hin, die mit deiner Behinderung einhergehen, und geben dir zusätzliche Rechte und Nachteilsausgleiche. Sie werden in Form von Buchstaben im Ausweis vermerkt und sind von großer Bedeutung für den Umfang der Vergünstigungen, die dir zustehen. Zwei besonders häufig vorkommende Merkzeichen sind das „G“ und das „B“.

Was bedeutet das Merkzeichen „G“?

Das Merkzeichen „G“ steht für „erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr“. Dieses Merkzeichen erhältst du, wenn deine Bewegungsfreiheit so stark eingeschränkt ist, dass du Schwierigkeiten hast, längere Strecken zu Fuß zurückzulegen. Das betrifft nicht nur Menschen im Rollstuhl, sondern auch Personen mit chronischen Schmerzen, Atemwegserkrankungen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen, die ihre Mobilität beeinträchtigen.

Mit einer Gehbehinderung ist man oft auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Ein Schwerbehindertenausweis oder eine Wertmarke können zumindest finanziell unterstützen. Foto: canva.com

Welche Nachteilsausgleiche gibt es mit dem Merkzeichen „G“?

Mit dem Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis hast du Anspruch auf verschiedene Erleichterungen. Dazu zählen insbesondere:

  • Ermäßigung oder Befreiung von der Kfz-Steuer: Du kannst eine 50-prozentige Ermäßigung oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer beantragen.
  • Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr: Du hast die Möglichkeit, ein ermäßigtes oder kostenfreies Nahverkehrsticket zu nutzen. In einigen Fällen kannst du auch eine Wertmarke erwerben, die dir die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglicht.
  • Parkausweise für Behindertenparkplätze: Mit einem speziellen Parkausweis darfst du auf Behindertenparkplätzen parken oder in bestimmten Bereichen mit Zeitbeschränkungen länger parken.

Was bedeutet das Merkzeichen „B“?

Das Merkzeichen „B“ steht für „Begleitperson erforderlich“. Es wird dir zuerkannt, wenn du aufgrund deiner Behinderung auf die ständige Begleitung einer Person angewiesen bist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du dich alleine nicht sicher fortbewegen kannst oder regelmäßige Unterstützung im Alltag benötigst, etwa beim Ein- und Aussteigen aus öffentlichen Verkehrsmitteln.

Diese Vorteile hast du mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis

Besitzt du das Merkzeichen „B“ in deinem Schwerbehindertenausweis, erhält deine Begleitperson in vielen Fällen ebenfalls Vorteile:

  • Freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr: Deine Begleitperson darf dich in den meisten öffentlichen Verkehrsmitteln kostenlos begleiten. Dies gilt sowohl für Busse als auch für Bahnen im Nahverkehr.
  • Kostenloser Eintritt: In vielen Kultureinrichtungen, Freizeitparks oder Schwimmbädern erhält deine Begleitperson freien Eintritt, wenn du das Merkzeichen „B“ hast.

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