Menschen mit Beeinträchtigungen, wie chronischen Erkrankungen oder körperlichen Einschränkungen, können mit dem Schwerbehindertenausweis Entlastungen erhalten. Berufstätige mit einem entsprechend festgestellten Grad der Behinderung erhalten einen erweiterten Kündigungsschutz, haben in der Regel Anspruch auf mehr Urlaubstage und können von Mehrarbeit befreit werden – eine wichtige Hilfestellung für Personen mit einer dauerhaften Zusatzbelastung. Doch was bedeutet das für Arbeitgeber:innen? Wir haben uns das genauer angeschaut.
Alles zum Schwerbehindertenausweis im Job
- Nicht nur Papierkram: Schwerbehindertenausweis im Job
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Pflichten für Arbeitgeber:innen
- Besonderer Kündigungsschutz mit Schwerbehindertenausweis
- Keine Überstunden? Freistellung von Mehrarbeit
- Finanzielle Auswirkungen und Fördermöglichkeiten
- Betrieblicher Alltag mit Schwerbehindertenausweis
- Fazit: Kommunikation und Information sind der Schlüssel
Nicht nur Papierkram: Schwerbehindertenausweis im Job
Ein:e Mitarbeitende:r legt dir als Arbeitgeber:in einen Schwerbehindertenausweis vor. Und jetzt? Es herrschen weit verbreitete Vorurteile, Menschen mit Schwerbehinderung seien unkündbar und dauernd krank – das ist so nicht richtig. Natürlich gehen damit für den Betrieb einige Änderungen einher und man muss sich mit den Auswirkungen dieses Dokuments auseinandersetzen. Diese reichen von organisatorischen Themen bis hin zur praktischen Umsetzung im Arbeitsalltag. Doch keine Sorge: Auch Unternehmen können in diesem Fall Unterstützung bekommen.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Pflichten für Arbeitgeber:innen
Es gibt einige Punkte zu beachten, wenn ein Schwerbehindertenausweis auf deinem Schreibtisch liegt. Zwei der am meisten diskutierten Fälle sind der erweiterte Kündigungsschutz sowie die Freistellung von Mehrarbeit. Deshalb haben wir diese beiden Aspekte einmal für dich zusammengefasst:
Besonderer Kündigungsschutz mit Schwerbehindertenausweis
Sobald eine:r deine:r Mitarbeitenden einen Schwerbehindertenausweis vorlegt, greifen bestimmte gesetzliche Regelungen des Schwerbehindertenrechts. Eine davon ist der besondere Kündigungsschutz: Das bedeutet, dass bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung genau geprüft wird, ob diese gerechtfertigt ist und nicht ausschließlich in Zusammenhang mit der Beeinträchtigung steht. Vor der Kündigung musst du daher die Zustimmung des Integrationsamtes einholen, was die Prozessdauer erheblich verlängern kann – unmöglich ist eine Kündigung deshalb allerdings nicht.
Keine Überstunden? Freistellung von Mehrarbeit
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Freistellung von Mehrarbeit. Schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen dürfen in der Regel keine Überstunden leisten, es sei denn, sie sind freiwillig dazu bereit. Als Arbeitgeber:in musst du sicherstellen, dass diese Regel eingehalten wird. Mit einer genauen Arbeitszeiterfassung wie im Schichtsystem kann das manchmal besser überwacht werden als zum Beispiel bei einem Job im Home Office. Hier sollte eine regelmäßige Kommunikation mit den Betroffenen stattfinden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Finanzielle Auswirkungen und Fördermöglichkeiten
Neben den rechtlichen Verpflichtungen hat der Schwerbehindertenausweis auch finanzielle Auswirkungen für Arbeitgeber:innen. Wenn du weniger als fünf Prozent Schwerbehinderte in deinem Betrieb beschäftigst, bist du zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet. Diese Abgabe staffelt sich nach der Unternehmensgröße und kann eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung darstellen. Wirtschaftlich kann es also sinnvoll sein, schwerbehinderte Menschen einzustellen, um diese Abgabe zu vermeiden.
Gleichzeitig bietet der Staat eine Reihe von Fördermöglichkeiten an, wenn du Schwerbehinderte einstellst oder ihre Arbeitsplätze behindertengerecht anpasst. Diese Förderungen umfassen sowohl Zuschüsse zur Einrichtung von Arbeitsplätzen als auch Lohnkostenzuschüsse. Hier lohnt es sich, genau hinzuschauen und gegebenenfalls Unterstützung durch das Integrationsamt oder die Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen.
Betrieblicher Alltag mit Schwerbehindertenausweis
Im betrieblichen Alltag bringt die Beschäftigung von schwerbehinderten Mitarbeitenden einige organisatorische Veränderungen mit sich, zum Beispiel in der Arbeitszeitgestaltung. Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub – in der Regel fünf Tage pro Jahr. Diese zusätzliche Abwesenheit muss in der Urlaubsplanung berücksichtigt werden.
Darüber hinaus musst du möglicherweise den Arbeitsplatz an die besonderen Bedürfnisse der:des Mitarbeitenden anpassen. Das kann eine ergonomische Umgestaltung des Arbeitsplatzes sein, etwa durch spezielle Möbel oder technische Hilfsmittel oder die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Um diese Anpassungen langfristig für beide Seiten sinnvoll und angenehm zu gestalten, braucht es eine offene und regelmäßige Kommunikation.
Auch der innerbetriebliche Umgang mit dem Thema Schwerbehinderung ist nicht zu unterschätzen. Es kann hilfreich sein, das Thema Inklusion aktiv anzugehen und für ein unterstützendes Arbeitsumfeld zu sorgen. Dies kann durch Sensibilisierungsmaßnahmen oder Schulungen für das gesamte Team geschehen, um Barrieren im Umgang mit betroffenen Kolleg:innen abzubauen.
Fazit: Kommunikation und Information sind der Schlüssel
Auch wenn die Beschäftigung einer Person mit Schwerbehindertenausweis Veränderungen mit sich bringt und stellenweise mehr Planung bedarf, kann es auch für Unternehmen angenehme Auswirkungen haben: Dazu zählen nicht nur Fördermöglichkeiten und Reduzierung der Ausgleichsabgaben, sondern auch der offenere Umgang mit chronischen Erkrankungen und anderen körperlichen Beeinträchtigungen in unserem Alltag.
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