Der Schwerbehindertenausweis ist ein wichtiges Dokument für Menschen mit einer anerkannten Behinderung und kann für Entlastung sorgen – finanziell und im täglichen Leben. Doch viele Betroffene stehen vor der Frage: Muss ich den Schwerbehindertenausweis meinem Arbeitgeber vorlegen? Die Antwort darauf ist nicht immer eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Artikel erfährst du, welche Rechte und Pflichten du hast, wovor viele Betroffene Angst haben und warum es sinnvoll sein kann, den Ausweis dennoch vorzulegen.
Was bringt mir der Schwerbehindertenausweis im Job?
Der Schwerbehindertenausweis bietet dir als Arbeitnehmer:in entsprechende Hilfen, die deinen Arbeitsalltag erleichtern können. Dazu zählen unter anderem zusätzlicher Urlaub, ein besonderer Kündigungsschutz sowie mögliche finanzielle Entlastung oder Anpassungen des Arbeitsplatzes. Hier kannst du mehr dazu lesen. Doch diese Hilfen kannst du nur in Anspruch nehmen, wenn dein:e Arbeitgeber:in über deine Schwerbehinderung informiert ist. Eine Vorlagepflicht besteht zwar nicht, allerdings solltest du darüber nachdenken, ob du auf die Entlastung verzichten kannst und möchtest.
Wenn du den Schwerbehindertenausweis nicht vorlegst, kannst du auch keine Leistungen erwarten. Dabei sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, Menschen mit Schwerbehinderung angemessene Unterstützung zu bieten. Zudem kannst du bei Bedarf spezielle Hilfsmittel oder eine angepasste Arbeitsumgebung beantragen. Für all diese Maßnahmen ist es jedoch notwendig, dass dein:e Arbeitgeber:in von deinem festgestellten Grad der Behinderung weiß.
Viele Betroffene haben Angst vor Nachteilen in der Arbeitswelt
Es ist absolut verständlich, wenn du zögerst, deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin den Schwerbehindertenausweis vorzulegen. Viele Menschen befürchten Diskriminierung oder eine Benachteiligung im beruflichen Umfeld. Auch die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder davor, nicht mehr als vollwertiges Mitglied des Teams wahrgenommen zu werden, spielt oft eine große Rolle.
Die Realität zeigt jedoch, dass der rechtliche Schutz von Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland sehr gut ist. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und der besondere Kündigungsschutz, den du als Inhaber:in eines Schwerbehindertenausweises genießt, sind genau dafür da, Diskriminierung zu verhindern. Sollte es dennoch zu Benachteiligungen kommen, gibt es rechtliche Mittel, um dich zu wehren. Gerade deshalb ist es sinnvoll, deine:n Arbeitgeber:in über deine Situation zu informieren – so kannst du nicht nur von den Entlastungen durch den Schwerbehindertenausweis profitieren, sondern bist auch in deinem Arbeitsumfeld besser geschützt.
Warum es sinnvoll ist, den Schwerbehindertenausweis vorzulegen
Den Schwerbehindertenausweis im Job vorzulegen, kann dir das Leben mit Behinderung zumindest teilweise ein bisschen erleichtern. Neben zusätzlichen Urlaubstagen und dem erweiterten Kündigungsschutz gibt es auch die Möglichkeit, dass dein:e Arbeitgeber:in Zuschüsse für die Anpassung deines Arbeitsplatzes erhält. Das kann bedeuten, dass dein Arbeitsplatz barrierefrei gestaltet wird, spezielle Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden oder deine Arbeitszeiten flexibel gestaltet werden können.
Außerdem können deine Kolleg:innen und Vorgesetzten nur dann für deine Bedürfnisse und Herausforderungen sensibilisiert werden, wenn du offen mit deiner Schwerbehinderung umgehst. Das schafft nicht nur Transparenz, sondern sorgt meist auch für ein besseres Verständnis im Team. Solltest du aufgrund deiner Behinderung doch einmal länger oder spontan ausfallen und niemand weiß warum, kann es schnell zu Missverständnissen kommen. Mit Offenheit sicherst du dir in der Regel mehr Unterstützung von deinem Arbeitsumfeld.
Schwerbehindertenausweis bei Arbeitgeber:in vorlegen: Ja oder Nein?
Ob du deinen Schwerbehindertenausweis bei deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin vorlegst, bleibt dir überlassen. Die Entlastungen, die dir durch den Ausweis zustehen, können deinen Berufsalltag jedoch erheblich erleichtern. Die Angst vor Diskriminierung teilst du mit vielen anderen Betroffenen, doch grundsätzlich musst du dich davor nicht fürchten – das Arbeitsrecht schützt dich umfassend und die meisten Kolleg:innen reagieren mit Verständnis und Unterstützung.
Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.