Husten, Schnupfen, Halsschmerzen: Die Erkältungssaison ist in vollem Gange. Wen es erwischt hat, musste sich bislang in die Arztpraxis schleppen, dort mit weiteren Kranken im Wartezimmer sitzen, bis man schließlich vom Hausarzt oder der Hausärztin untersucht und krankgeschrieben werden konnte. Dieser Prozess fällt ab sofort weg – stattdessen kommt der Krankenschein per Telefon wieder, der bereits in Pandemiezeiten möglich war. Allerdings mit einer Einschränkung. Welche das ist und wie die telefonische Krankschreibung funktioniert, erfährst du hier.
So bekommst du den Krankenschein per Telefon
Seit vergangenem Donnerstag gilt die neue Regelung zum Krankenschein per Telefon. Das bedeutet, Patient:innen müssen nicht mehr persönlich in der Praxis erscheinen. Stattdessen reicht ein Telefonat mit dem behandelnden Hausarzt bzw. der Hausärztin aus, um ein Attest zu erhalten. Wie die Tagesschau berichtet, ist Voraussetzung für den Krankenschein per Telefon, dass keine Videosprechstunde möglich ist. Außerdem dürfen die Patient:innen keine schweren Symptome haben.
Die Option zur telefonischen Krankschreibung bestand bereits während der Pandemie, um Arztpraxen zu entlasten und eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Im April dieses Jahres war die Regelung ausgelaufen. Im Sommer beschloss der Bundestag dann ein Gesetz zur dauerhaften Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung. Aufgrund der aktuell rasant steigenden Zahl von Atemwegserkrankungen hatte die Ärzteschaft eine schnelle Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung gefordert, um Ansteckungen zu vermeiden.
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Krankenschein per Telefon: Diese Änderung ist neu
Während der Pandemie war eine telefonische Krankschreibung von bis zu 7 Tagen möglich. Das ist jetzt anders. Ein Krankenschein kann per Telefon für maximal 5 Tage ausgestellt werden. Der Grund: Laut des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sei die Möglichkeit zur Einschätzung der Krankheit am Telefon für Ärzt:innen deutlich abgesenkt. Schließlich müsse der Krankenschein einen verlässlichen Beweiswert haben.
Eine Krankschreibung per Videosprechstunde ist hingegen für bis zu 7 Tage möglich. Ärztevertreter:innen plädieren daher für eine einheitliche Regelung.