Er steht heute auf fast jedem Frühstückstisch, ist auf den meisten Getränkekarten vertreten und es gibt sogar Leute, die sich mit einem Schmunzeln als süchtig danach bezeichnen. Kaffee gehört fest zu unserem Alltag dazu. Kaum vorstellbar, dass es früher mal ein Kaffeeverbot gab. In diesem Artikel erfährst du, warum man Kaffee als ungesund einschätzte und weshalb es sogar eine Luxussteuer für das Heißgetränk gab.
Kaffeeverbot und Luxussteuer
Kaffeeverbot: Darum gab es die Luxussteuer
Es war das Jahr 1763: Nach dem Ende des 7-jährigen Kalten Krieges mit Russland, Österreich und Frankreich, war die Staatskasse Preußens ziemlich leer. Da hatte Friedrich der Große die Idee, eine Luxussteuer für Kaffee zu erheben. Er erhöhte außerdem die Einfuhrzölle für Kaffeebohnen. Sein Ziel: Kaffee sollte zum Luxusprodukt werden. Ab 1766 war es nur noch dem Staat erlaubt, mit Kaffee zu handeln und Friedrich der Große konnte die Staatskasse wieder etwas auffüllen.
Doch so leicht ließ sich die einfache Bevölkerung ihren Kaffee nicht verbieten. Es wurde geschmuggelt und heimlich zu Hause Bohnen geröstet. Denn die ungerösteten Kaffeebohnen waren deutlich günstiger. Das Problem: Kaffeerösten war für die gesamte Bevölkerung verboten.
Wie kam es zum Kaffeeverbot?
Friedrich dem Großen war der steigende Kaffeekonsum in seinem Reich ein Dorn im Auge. Gründe dafür gab es mehrere:
- Der Kaffee löste die bis dahin getrunkene Biersuppe ab. Dadurch erlitten die Bierbrauer enorme Einsatzbußen.
- Kaffee musste importiert werden. Es galt als wirtschaftsschädigend, Geld im Ausland auszugeben, um Luxusgüter zu importieren.
- Das damalige Röstverfahren ließ mehr Koffein in der Bohne, sodass Kaffee geradezu süchtig machte.
Kaffee schnüffeln statt trinken
Zu dieser Zeit gab es die sogenannten „Kaffeeschnüffler“: Erwischte man Leute beim heimlichen Kaffeekränzchen oder Bohnenrösten, wurde man dafür belohnt. Dafür stellte der König von Preußen eine Gruppe aus ca. 400 ehemaligen französischen Soldaten zusammen. Ihre Aufgabe war es, Kontrollen durchzuführen, sowohl auf der Straße als auch in den Küchen. Es war sogar erlaubt, Frauen auf offener Straße nach Kaffee abzutasten und abzuriechen. Es war sogar erlaubt, Frauen auf offener Straße nach Kaffee abzutasten und abzuriechen.
Erst der Nachfolger von Friedrich dem Großen schaffte die Spione im Jahr 1787 wieder ab, da der durch den Kaffeeschmuggel entstehende Schaden für die Staatskasse zu immens war.
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Kaffeeverbot in anderen Ländern
Jedoch gab es das Kaffeeverbot längst nicht nur in Preußen unter Friedrich dem Großen. Auch in anderen Ländern, wie Saudi-Arabien, Schweden oder dem osmanischen Reich gab es ein Kaffeeverbot. Schweden vollzog ab 1756 ein Einfuhrverbot von Kaffeebohnen und im osmanischen Reich drohte man sogar mit der Todesstrafe, um den Kaffeekonsum zu verringern.
In Mekka gab es bereits ab 1511 ein Kaffeeverbot, welches allerdings nicht allzu lang anhielt. Grund dafür war ein Gegengutachten zum Kaffee von Islamgelehrten, welches durch einen Sultan aus Ägypten angesetzt wurde. Somit wurde dieses Kaffeeverbot auch in Mekka wieder aufgehoben.
Kaffeesteuer heute
Heutzutage gibt es zwar kein Kaffeeverbot mehr, allerdings gibt es eine deutsche Kaffeesteuer. Das Kaffeesteuergesetz gibt es seit 24. August 1954, demnach beträgt die Kaffeesteuer für Röstkaffee 2,19 Euro je Kilogramm und für löslichen Kaffee sogar 4,78 Euro je Kilogramm.
Auch andere kaffeehaltige Waren werden besteuert, wenn es sich um den Transport in das deutsche Steuergebiet handelt. Die Kaffeesteuer zahlen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die Rohkaffee oder verarbeiteten Kaffee weiterverarbeiten oder nach Deutschland einführen wollen.