Der Sommer ist da und wir wollen endlich wieder leckere Gemüsespieße über dem Grill brutzeln lassen. Wer keinen Garten hat, verlegt das Grillen gern auf den Balkon. Aber das ist leider nicht überall erlaubt. Worauf du achten musst und wie du trotz Verbot legal grillen kannst, erfährst du hier.
Grillen auf dem Balkon:
Ist Grillen auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt?
Ja. Laut dem Deutschen Mieterbund dürfen Mieter auf ihrem Balkon, der Terrasse oder auch im Garten grillen.
Allerdings kann der Vermieter dir hier einen Strich durch die Rechnung machen. Denn er kann im Mietvertrag das Grillen auf seinem Grundstück problemlos verbieten. Wer trotzdem auf dem Balkon herumzündelt, riskiert eine Verwarnung. Und wer mehrfach erwischt wird, dem kann sogar gekündigt werden.
Grillen auf dem Balkon – aber bitte ohne Rauchbelästigung
Wer laut Mietvertrag grillen darf oder auf seinem eigenen Grundstück grillt, muss trotzdem noch ein paar Regeln beachten. So darf der Rauch zum Beispiel nicht direkt zu deinen Nachbarn ziehen. Das würde dann als Rauchbelästigung gelten und kann mit einer Geldstrafe abgemahnt werden, wenn sich deine Nachbarn beschweren.
- Psst: Wie du vegan richtig lecker grillen kannst, erfährst du hier.
Lokale Regeln zum Grillen auf dem Balkon
Doch auch deine Gemeinde kann zusätzlich noch weitere Regeln aufstellen und dir die Grillzeit ordentlich vermiesen. So darf in Stuttgart nur drei Mal im Jahr gegrillt werden oder sechs Stunden am Stück. Woanders müssen Nachbarn einen Tag vorher informiert werden. Hier solltest du dich zu den Grillregeln vor Ort informieren und abwägen, wie du diese Regeln auf deinem eigenen Balkon umsetzt.
Der Geheimtipp: Elektrogrill
Da der Elektrogrill weder offenes Feuer braucht noch Rauch entstehen lässt, gilt er als echter Joker. Er umschifft fast alle Regeln von Gemeinden und Vermietern, die offenes Feuer verbieten. Nur wenn in den Regeln oder im Mietvertrag explizit von einem Elektrogrill die Rede ist, darfst du ihn nicht verwenden.
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Wann darf man grillen?
Vorgeschriebene Grillzeiten gibt es nicht, es gilt jedoch überall in Deutschland zwischen 22 abends und 6 Uhr früh die Nachtruhe. In dieser Zeit solltest du den Grill auf dem Balkon nicht benutzen.
Was darf verfeuert werden?
Zum Grillen sind Briketts am besten geeignet. Auch Holz darfst du theoretisch verfeuern. Dieses muss aber trocken und schadstofffrei sein, also nicht lackiert. Wegen der starken Rauchentwicklung empfehlen sich jedoch Holzbriketts oder aber gleich der Elektrogrill.
Besonders beim Kauf von Grillkohle solltest du darauf achten, dass sie ein FSC-Siegel besitzt und damit nicht aus Tropenhölzern oder illegalen Abrodungen besteht. Mehr Tipps zum nachhaltigen Grillen gibt es hier.
Fazit: Grillen auf dem Balkon ist Eigentümersache
Auch wenn Grillen ein echter Volkssport der Deutschen ist, gibt es noch lange kein allgemeines Grillrecht auf jedem Balkon. Hier ist immer der Eigentümer in der Position, zu entscheiden. Und es sollte auch dann immer auf die Nachbarn geachtet werden. Wenn du darauf ein Auge hast, steht der Grillsaison nichts mehr im Weg.
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