Ob an Weihnachten, zu Ostern, zum Geburtstag oder an der Hochzeit – wer sich nicht persönlich sieht, schickt gern mal ein paar Scheinchen auf dem Postweg zu seinen Liebsten. Dabei heißt es immer wieder, dass Geld im Brief versenden, verboten sei. Jetzt hat sich die Deutsche Post dazu geäußert und stellt klar, was erlaubt und was verboten ist.
Geld im Brief versenden ist verboten, aber …
In einem Post bei Facebook räumt die Deutsche Post mit Missverständnissen auf und erklärt, dass der Versand von Bargeld in Briefen generell verboten ist. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, doch noch Kohle von A nach B zu schicken. „Nur mit der Zusatzleistung ‚Einschreiben Wert‘ dürft ihr Bargeld bis 100 Euro per Brief verschicken.“ Und so funktioniert es: „Das ‚Einschreiben Wert‘ kann nur in der Filiale aufgegeben werden, der Aufpreis zum Briefporto ist 4,30 Euro,“ heißt es vom Social Media Team.
Der Vorteil am offiziellen Geld-Versand
Wer Geld mit dem „Einschreiben Wert“-Verfahren verschickt, habe bis zu einer Summe von 100 Euro Haftungsanspruch. Außerdem bekommen Kund:innen in der Filiale einen Einlieferungsbeleg, mit dem sie ihre Sendung bis zum Empfänger oder zur Empfängerin verfolgen können. Darüber hinaus gibt es eine schriftliche Empfangsbestätigung.
Auch andere kostspielige Gegenstände können per Post verschickt werden „Es können auch Wertgegenstände wie zum Beispiel Schmuck oder Uhren mit dem „Einschreiben Wert“ verschickt werden. Sie sind dann bis 500 Euro versichert“, erklärt Alexander Edenhofer , Pressesprecher Deutsche Post DHL Group, gegenüber Bild.de.
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crlnmyr