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Homeoffice: Welche privaten Dinge darf man erledigen?

„Komm, die Wäsche mache ich mal eben“- private Erledigungen während der Arbeitszeit haben wir im Home Office bestimmt schon einmal gemacht. Aber was dürfen wir eigentlich nach gesetzlichen Vorschriften?

Home Office telefonieren
Streng genommen darfst du während der Arbeitszeit nicht privat telefonieren. Foto: getty images/ Maskot

Du bist jetzt schon seit mehreren Jahren im Home-Office und fragst dich, was du während der Arbeitszeit eigentlich machen und erledigen kannst in deinem eigenen Zuhause? Spätestens seit der Pandemie findet sich ein Großteil der arbeitenden Bevölkerung mehrere Tage im Home Office wieder, das lädt nunmal oft zu privaten Erledigungen ein. Wir verraten dir, was rechtlich erlaubt ist und was nicht.

Homeoffice: Welche privaten Dinge darf man erledigen?

Mal eben die Wäsche zu machen oder mit ein bisschen Yoga mal zwischendurch entspannen. Im Home Office sind wir viel mehr dazu versucht, die ein oder andere private Sache während der Arbeitszeit zu erledigen. Was früher undenkbar war, haben spätestens die Pandemie-Zeiten seit zwei Jahren möglich gemacht.

Zuhause können die Grenzen zwischen Privatem und Dienstlichem mal ganz schnell verschwimmen. Man läuft zum Beispiel Gefahr, dass man nach Feierabend gar nicht so richtig abschalten kann, weil man ja praktisch ständig erreichbar ist und den Laptop trotzdem vor sich stehen hat. Andererseits fällt auch der Arbeitsweg weg.

Wie du es schon häufig gehört hast, ist beim Menschen eine gesetzliche Höchstarbeit von 8 Stunden festgelegt. Allerdings muss während dieser Zeit auch konsequent gearbeitet werden. Alles, was nicht zur Arbeit gehört, soll auch nicht in der regulären Arbeitszeit gemacht werden. Was bedeutet das jedoch für das Home Office konkret? Was darf man machen und wo liegen die Grauzonen?

1. Private Telefonate

Für private Telefongespräche gilt prinzipiell Dasselbe wie zu Büro-Arbeitszeiten: du darfst prinzipiell jemand Privates anrufen, halte dich aber möglichst kurz. Ganz streng genommen gehört jegliche Art von privaten Gesprächen gar nicht zur Arbeitszeit, die meisten Vorgesetzten sehen das jedoch etwas lockerer. Allerdings müssen Mitarbeiter:innen sich auch darauf einstellen, dass ausgiebiges privates Plaudern nicht gerne gesehen auf der Arbeit ist.

Handtücher nicht bügeln
Entspanntes Bügeln ist nicht während deiner Arbeitszeit vorgesehen. Foto: atlasstudio via canva.com

2. Hausarbeit

Die Hausarbeiten, die man selten wirklich gerne macht aber irgendwie ja erledigen muss, tun wir gerne mal auf die Home Office Tage verschieben. Allerdings ist das in der Arbeitszeit nicht vorgesehen, auch nicht im Home Office. Dabei kommt es auch darauf an, was für eine Hausarbeit das ist und wie lange sie dauert. Kurz den Knopf der Waschmaschine drücken ist unproblematisch, aber seelenruhiges Bügeln und Wäsche falten muss eigentlich nachgearbeitet werden. Auch Einkaufen geht nur in der regulären Mittagspause.

3. Arztbesuche

Unter Umständen kann man auch mal in der bezahlten Arbeitszeit auch mal zum Arzt gehen. Doch auch hier musst du Abstriche machen: laut Bundesarbeitsgericht gilt diese Erlaubnis nur für „notwendige Arztbesuche“.

Das bedeutet entweder eine medizinische Notwendigkeit, das bedeutet eine akute Krankheit oder Ähnliches, eine zeitliche Notwendigkeit, also beispielsweise Untersuchungen wie Blutentnahme früh morgens auf nüchternem Magen oder eine terminliche Notwendigkeit, die gilt jedoch meistens nur für Vollzeit-Arbeitende. Bei Teilzeit-Kräften ist die Regelung strenger ausgelegt, weil es an den freien Tagen schon möglich ist, sich einen Arzttermin einzuschieben.

4. Mittagspause

Es gibt für jede arbeitende Person eine gesetzlich vorgeschriebene Mittagspause, ab sechs Stunden sollten es mindestens 30 Minuten, bei neun Stunden mindestens 45 Minuten sein. Dabei gilt auch: Pause ist Pause. Das bedeutet, du musst währenddessen nicht erreichbar sein. Umgekehrt ist es jedoch auch gesetzlich verboten, statt der Pause früher Schluss zu machen.

Frau Toilette
Der Toilettengang während der Arbeitszeit ist auch im Home Office unproblematisch. Foto: Getty Images/ bymuratdeniz

5. Toilettengang

Dass du zwischendurch mal auf die Toilette gehen musst, egal, ob im Home Office oder an deinem regulären Arbeitsplatz, ist natürlich erlaubt. Der Toilettengang gilt als kurzfristige Unterbrechung und darf auch nicht in Dauer und Häufigkeit beschränkt werden. Allerdings stand 2010 ein Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht, weil ihm wegen übermäßiger Toilettengänge der Lohn gekürzt wurde. Er gewann den Fall, denn der arme Mann litt unter Verdauungsproblemen.

Fazit: Keiner kann kontrollieren, was du im Home Office machst

Im Home Office ist es nunmal ein ganz anderes Arbeitsumfeld als wenn du in Anwesenheit deiner Kolleg:innen und Vorgesetzt:innen bist. Egal, was du wann machst: im Home Office kannst du dabei nicht kontrolliert werden. Ob du deine Wäsche also bügelst statt nur wäschst oder dein Gespräch mit deiner Mutter 3 Minuten oder 3 Stunden ging, macht sich das trotz gesetzlicher Regelung nicht bemerkbar.

Was man allerdings sehen kann, ist dein Arbeitsergebnis. Deine vorgesetzte Person geht schließlich davon aus, dass du deine Arbeitszeit im Home Office trotzdem sinnvoll genutzt hast. Wenn sich also Lücken oder massenhaft Fehler in deinen Arbeitsleistungen, die du im Home Office erbracht hast, widerfinden, dann kann das schon verdächtig sein, dass du deine Arbeitszeit auch gerne mal für private Erledigungen nutzt.

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