Immer wieder kommt es durch starkes Unwetter in vielen Regionen Deutschlands zu teils heftigen Überschwemmungen. Neben vollgelaufenen Kellern verursacht der Starkregen auch Schäden an Hausfassaden und Mauerwerk oder bringt ganze Häuser zum Einstürzen. In diesem Artikel verraten wir dir, welche Versicherungen die entstandenen Schäden abdecken und wie Betroffene jetzt am besten handeln können.
Alles zum Thema „Versicherung bei Überschwemmungs-Schäden“:
Diese Versicherung haftet bei Schäden durch Überschwemmungen
Wenn Starkregen und Unwetter zu Überschwemmungen führen, die Häuser beschädigen oder sogar komplett versinken lassen, so haftet dafür leider keine normale Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.
Stattdessen muss eine sogenannte Elementarschadenversicherung bestehen. Diese kann oft als eine Ergänzung zur Hausratversicherung abgeschlossen werden und schützt dann vor den Schäden, die durch Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsche, Vulkanausbrüche, Schneedruck oder Lawinen verursacht werden können.
Doch Vorsicht: Bei Schäden, die durch Sturmfluten oder das Grundwasser zustande kommen, haftet diese Versicherung nicht mehr. Derzeit gibt es noch keine separate Versicherung, die diese Schäden abdeckt – zumindest dann nicht, wenn die Kosten überdurchschnittlich hoch sind.
Wie du im Schadensfall handeln solltest
Doch auch wenn du eine solche Elementarschadenversicherung abgeschlossen hast, gibt es noch einige Dinge zu beachten. So müssen Versicherte ihre Versicherung zeitnah (und am besten direkt schriftlich) über die entstandenen Schäden informieren und diese auch belegen können. Daher ist es wichtig, alles zu dokumentieren.
Das bedeutet, Betroffene sollten einerseits eine Liste mit allen beschädigten Gegenständen erstellen und andererseits auch alle Defekte auf Foto oder Video festhalten und diese anschließend der Versicherung zukommen lassen.
Tipp: Auch falls Schäden bereits beseitigt wurden – zum Beispiel, weil das Haus sonst unbewohnbar wäre – sollten immer dokumentiert werden, damit die Versicherung auch für diese Schäden beziehungsweise die dadurch entstandenen Kosten aufkommt.
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Fazit: Versicherte müssen selbst handeln
Eine weitere Sache, die leider oft in Vergessenheit gerät, ist die Tatsache, dass Versicherte stets dazu angehalten sind, Schadensbegrenzung zu betreiben. Die sogenannte Schadenminderungspflicht besagt, dass Versicherte selbstständig Notmaßnahmen ergreifen müssen, um die Ausbreitung eines Schadens zu verhindern.
Das bedeutet, dass zum Beispiel kaputte Fenster abgedichtet und Gegenstände aus überfluteten Kellern geräumt werden müssen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.