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Neues Urteil zum Rentenfaktor: Wer jetzt Geld zurückbekommt

Das Landgericht Köln hat ein neues Urteil zum Rentenfaktor gefällt. Erfahre hier, ob auch du jetzt Geld zurückbekommst.

Frau Rentenfaktor
© IMAGO/Westend61

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Einige haben bereits zu Beginn des Jahres den Rentenfaktor gesenkt. Das hat bei vielen Versicherten zu einer deutlich geringeren Auszahlung der Rente geführt. Jetzt ist jedoch das Urteil zugunsten der Versicherten rechtskräftig. In diesem Artikel verraten wir dir, was es mit dem Rentenfaktor auf sich hat und wie du dein Geld von der Versicherung zurückbekommst.

Was ist der Rentenfaktor?

Der Rentenfaktor ist besonders für die privaten Rentenversicherungen relevant. Denn er legt fest, wie viel Rente das Versicherungsunternehmen später für dein Erspartes auszahlt. Das ist besonders relevant für die Verträge der Rürup-Rente, Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge. Aber auch bei nicht geförderten privaten Altersversicherungen spielt der Rentenfaktor eine Rolle.

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Zu Beginn des Jahres haben einige Versicherungsdienstleister:innen den Rentenfaktor jedoch einfach stark verringert, was dazu geführt hat, dass die Versicherten weniger Geld erhalten haben. Jetzt gibt es jedoch Hoffnung für die Betroffenen, denn ein Urteil des Landgerichts Köln (Az. 26 O 12/22) ist jetzt zugunsten der Versicherten rechtskräftig.

So erhältst du mehr Geld von der Versicherung

Falls auch dein Rentenfaktor von der Versicherung gesenkt wurde, hast du jetzt die Chance, dir dein Geld zurückzuholen. Für Betroffenen mit Riester– oder Rürup-Rente oder einer betrieblichen Altersvorsorge ist es zunächst wichtig nachzuweisen, dass der Rentenfaktor tatsächlich rechtswidrig gesenkt wurde. Um das herauszufinden, solltest du einen Blick in deinen Vertrag und andere Schreiben werfen, die du von der Versicherung den letzten Jahren und Monaten erhalten hast.

Frau rente Geld
Unter Umständen kannst du dein Geld von der Versicherung zurückfordern. Foto: IMAGO/Westend61

Ist der Rentenfaktor tatsächlich gesunken, so solltest du den Anbieter beziehungsweise die Anbieterin in einem formlosen Schreiben auf das Urteil hinweisen und anschließend fordern, dass der alte Rentenfaktor wiederhergestellt wird.

Falls du bereits geringere Rentenzahlungen aufgrund des niedrigeren Faktors erhältst, so solltest du unter Berufung auf das Urteil des Landgerichts Köln eine Nachzahlung fordern. Sollte dir das erst später auffallen, ist das auch kein Problem, denn diese Forderung ist bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.

Fazit: Noch gilt das Urteil nicht für alle

Allerdings ist es aktuell sehr stark davon abhängig, bei welchem Versicherungsanbieter beziehungsweise bei welcher Versicherungsanbieterin du bist, ob du bereits eine Rückzahlung erwirken kannst. Denn derzeit gilt das Urteil zum Beispiel noch nicht für Versicherte mit einem Riester-Vertrag bei der Allianz. Hier läuft das Gerichtsverfahren nämlich noch.

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