Wenn du deine Haftpflichtversicherung ganz kündigen, oder aber zu einem anderen Anbieter beziehungsweise einer anderen Anbieterin wechseln möchtest, so kannst du das mit verhältnismäßig wenig Aufwand tun. Denn anders als oft angenommen, ist es gar nicht so kompliziert, eine Versicherung zu kündigen. Was du bei der Kündigung deiner Haftpflichtversicherung beachten musst, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zum Thema „Haftpflichtversicherung kündigen“:
Muss man eine Haftpflichtversicherung haben?
Der Name der Haftpflichtversicherung ist wohl eher irreführend. Denn hierzulande besteht tatsächlich keine Pflicht, eine solche Versicherung abzuschließen. Allerdings ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass du unter bestimmten Voraussetzungen dennoch Schadensersatz leisten musst. Da das schnell mal passieren kann, ist es empfehlenswert, eine Haftpflichtversicherung zu haben.
Wo du diese abschließt, ist jedoch dir selbst überlassen. Wenn du also irgendwann den oder die Anbieter:in wechseln möchtest, musst du deine bestehende Haftpflichtversicherung zunächst kündigen.
So kannst du deine Privathaftpflichtversicherung kündigen
Die Frage aller Fragen ist jetzt jedoch: Wie kündigt man seine Haftpflichtversicherung denn richtig? Und ab wann kann man sie kündigen? Wie bei den meisten Verträgen musst du dich dabei an eine Kündigungsfrist halten. Insgesamt hast du somit drei Kündigungsmöglichkeiten.
Zum einen kannst du deinen Vertrag ganz fristgerecht zum vereinbarten Termin kündigen. Diesen kannst du deinen Vertragsunterlagen entnehmen. Darüber hinaus hast du auch die Option, eine außerordentliche Kündigung zu erwirken – beispielsweise nach einem Schadensfall.
Die dritte Option wäre ebenfalls eine außerordentliche Kündigung mit der Begründung der Beitragserhöhung.
Bei den meisten Versicherungen kann man mittlerweile auch per E-Mail kündigen oder das Kündigungsschreiben in einem Online-Portal hochladen. Wenn du dir nicht sicher bist, was du schreiben sollst, aber auf der sicheren Seite sein möchtest, dann nutzt du am besten eine Formulierung nutzen, in der du „zum nächstmöglichen Termin“ kündigst. So ersparst du dir eine aufwendige Recherche und musst keine Angst haben, aus Versehen ein falsches Datum zu wählen.
Dennoch solltest du dich natürlich darüber informieren, welche Kündigungsfrist du unter normalen Bedingungen hast, um zu verhindern, dass du lange Wartezeiten hast, bevor du eine neue Haftpflichtversicherung abschließen kannst.
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Fazit: Eine Kündigung ist nicht immer die beste Lösung
Bevor du jedoch unüberlegt dein Kündigungsschreiben bei deiner Versicherung einreichst, solltest du zunächst überlegen, ob es nicht noch eine andere Option gibt. Je nachdem, aus welchen Gründen du mit den aktuellen Leistungen deines Versicherungsdienstleisters nicht mehr zufrieden bist, lohnt sich die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen. Oftmals bieten diese dir nämlich auch an, den Tarif zu wechseln. Eine Kündigung sollte demnach immer gut bedacht sein.