Wenn du noch immer nicht deine Steuererklärung 2020 gemacht hast, dann wird es höchste Zeit, diese in die Wege zu leiten. Denn wenn du dir noch Geld zurückholen möchtest, dann hast du nicht mehr lange Zeit. Wir verraten dir das neue Datum, wie viel Geld du zurückbekommen kannst und wie du sogar deine Home-Office-Zeit von der Steuer absetzen kannst.
Steuererklärung 2020: Das ist der Abgabetermin
Steuerzahler:innen, die ihre Einkommenssteuererklärung noch nicht abgeben haben, das aber tun müssen, haben dafür noch bis Ende Oktober 2021 Zeit. Der 31. Oktober ist ein Sonntag, weshalb der konkrete Abgabetermin auf den 01. November 2021 fällt. Bundesländer, die an diesem Datum den Allerheiligen-Feiertag begehen haben sogar noch bis zum 02. November 2021 Zeit.
Durch die Coronakrise wurde die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 ganze drei Monate nach hinten geschoben, wodurch dieses neue Datum im Herbst 2021 zustande kam. Wenn du deine Steuererklärung allerdings nur freiwillig machst, hast du deutlich mehr Zeit. Eine Übersicht für alle relevanten Fristen zur Steuererklärung stellte merkur.de zusammen.
Abgabe für die Steuererklärung 2020 verpasst? Das sind die Folgen
Nur selten gewähren Finanzämter eine Verlängerung der Abgabefrist über den Herbst hinaus. Grundsätzlich gilt bei Nichteinhaltung der Frist, dass ein Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der noch zu zahlenden Steuer für jeden Verspätungsmonat fällig wird. Der Mindestbetrag für einen Monat beträgt in diesem Zusammenhang 25 Euro, sofern sich noch eine Steuerzahlung an das Finanzamt ergibt.
Ein Beispiel: Wenn deine Steuernachzahlung 1000 Euro beträgt und du diese aus verschiedenen Gründen Steuererklärung zehn Monate später einreichst, beträgt dein Verspätungszuschlag 250 Euro. Wenn jemand allerdings gar nicht auf diverse Verspätungszuschlagsbenachrichtungen reagiert, kann es zu Zwangsgeldandrohungen per Post mit einer letzten Frist zur Abgabe der Steuererklärung kommen. Dieses Prozedere gilt natürlich nur für Abgabepflichtige und nicht für diejenigen, die ihre Steuererklärung freiwillig machen.
Wenn auch auf die Zwangsgelderhebung nicht reagiert wird, schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage des Steuerpflichtigen und erlässt einen Steuerbescheid. Diese Schätzung fällt in den meisten Fällen allerdings eher zu Ungunsten des Steuerpflichtigen aus. Wer sich also eine Menge Arbeit sparen möchte, der reicht seine Steuererklärung zum richtigen Zeitpunkt ein.
Homeoffice von der Steuer absetzen: So gehts!
Der Abgabetermin ist geklärt und die Steuererklärung wird nun in die Tat umgesetzt. Doch wie sehr fällt deine Zeit im Home-Office ins Gewicht? Oder zählt diese überhaupt nicht? Wir können dich beruhigen. Denn: Fast jede:r Zweite (45 Prozent) arbeitet zumindest teilweise im Homeoffice. Und genau diese 45 Prozent dürfen sich über eine ordentliche Steuer-Entlastung freuen. Für die Corona-Jahre 2020 und 2021 kann jede:r das Homeoffice von der Steuer absetzen. Also auch du!
Homeoffice am Schreibtisch oder auf der Couch? Egal!
Denn es spielt überhaupt keine Rolle, wie provisorisch dein Arbeitsplatz zu Hause aussieht – Geld vom Staat bekommst du auf jeden Fall. Während es bisher nur möglich war, ein eigenes Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, spielt das für das letzte und dieses Jahr keine Rolle. Für jeden Tag, den du im Homeoffice arbeitest, kannst du pauschal 5 Euro als Werbungskosten absetzen – egal, ob du am Schreibtisch oder auf der Couch in die Tasten gehauen hast.
Allerdings kannst du dein Homeoffce maximal für 120 Tage im Jahr von der Steuer absetzen. Heißt: Du bekommst höchstens 600 Euro vom Staat zurück. Damit sind auch Miete, Strom usw. abgegolten.
Noch mehr Kohle, wenn du ein Arbeitszimmer hast
Solltest du ein eigenes Arbeitszimmer haben, ist noch mehr steuerliche Entlastung drin. Dann nämlich kannst du statt der 5 Euro pro Tag die tatsächlichen Kosten anteilig an der Gesamtgröße deiner Wohnung absetzen. Dazu zählen Miete, Strom, Internet oder auch eine Hausratversicherung.
Damit nicht genug: Hast du dein Arbeitszimmer in 2020 oder 2021 renoviert oder fürs Homeoffice umgestaltet, kannst du auch diese Kosten absetzen.
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So sollte dein Homeoffice Office aussehen
Aber aufgepasst: Das Arbeitszimmer muss ein separater, büromäßig eingerichteter Raum in Deiner Wohnung sein. Und: Er darf von dir fast nur beruflich genutzt werden. Das Finanzamt erlaubt nämlich nur eine private Nutzung von höchstens 10 Prozent. Wenn du also noch ein Sofa oder einen Fernseher in dem Zimmer hast, wird es schwer, die Kosten geltend zu machen.
Und: Solltest du dir das Arbeitszimmer mit deinem oder deiner Partner:in teilen, dürfen die Kosten natürlich nur einmalig abgesetzt werden. Dann gilt für euch jeweils die 1250-Euro-Grenze. Die greift dann, wenn das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt ist, sondern nur ergänzend genutzt wird.
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