Palmkätzchen, auch bekannt als Weidenkätzchen, sind im Frühling und zur Osterzeit eine hübsche Dekoration für das Wohnzimmer. Viele gehen daher in die Natur, um ein paar Äste abzuschneiden. Doch das sollte man lieber unterlassen. Denn was viele nicht wissen: Wer Weidenkätzchen abschneidet, muss mit einer hohen Strafe rechnen. Das ist der Grund.
Weidenkätzchen für Osterdeko abschneiden: Warum das keine gute Idee ist
Weidenkätzchen sind wunderschön und beliebt als Osterdeko. Doch damit der Wohnzimmertisch an den Feiertagen schön dekoriert ist, sollte man nicht in die Natur gehen und sie abschneiden. Denn die wilden hübschen Zweige stehen unter Naturschutz. Deshalb ist es zwischen dem 1. März und dem 30. September sogar verboten, sie abzuschneiden. Denn in Büschen und Hecken nisten in dieser Zeit viele Tiere. Diese sind in der Schonzeit geschützt.
Darüber hinaus sind Weidenkätzchen im Frühling eine bedeutende Nahrungsquelle für Bienen, die wiederum für die Bestäubung von Obstbäumen und somit für eine reiche Ernte sorgen. Wer dennoch Weidenkätzchen-Zweige abschneidet, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. So kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
Im Absatz 8 desselben Paragrafen wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Festlegung der Bußgeldhöhe sowie weiterer gesetzwidriger Handlungen in die Zuständigkeit der Länder fällt. Daher ist es ratsam, sich über die jeweiligen Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern zu informieren, da deutschlandweit nicht von einheitlichen Sanktionen ausgegangen werden kann.
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Weidenkätzchen am besten im Blumenladen kaufen
Welche Alternativen gibt es, um nicht auf die flauschigen Frühlingsboten verzichten zu müssen? Eine Option besteht darin, sie beim örtlichen Blumenhändler legal zu erwerben, wo in der Regel sowohl einzelne Zweige als auch komplette Gestecke angeboten werden.
Alternativ können Personen mit einem grünen Daumen selbst als Hobbygärtner:in aktiv werden. Weidenkätzchen, die unter Naturschutz stehen, lassen sich relativ einfach im eigenen Garten sowie in Töpfen auf dem Balkon oder der Terrasse kultivieren und vermehren. Denn nur im eigenen Garten dürfen einzelne Weidenzweige abgeschnitten werden, solange dabei keine brütenden Vögel gestört werden.
Quellen: Bußgeldkatalog, mein schöner Garten und Nordbayern.de