Veröffentlicht inLifestyle

Bis zu 100.000 Euro Strafe, wer DAS aus dem Wald mitnimmt

Waldspaziergänge im Herbst sind einfach schön. Wenn man dabei noch das ein oder andere Fundstück mit nach Hause nehmen darf, lohnt es sich doch gleich noch mehr, oder? Aber aufgepasst, eine ganze Liste an Dingen darfst du nicht aus dem Wald mitnehmen, sonst drohen empfindliche Strafen.

Im Herbst lieben wir Waldspaziergänge: Warum das ein oder andere Naturmaterial nicht mit nach Haue nehmen zum Dekoriern und Basteln? Diese Dinge darfst du keinesfalls im Wald tun.
© zenobillis - stock.adobe.com

Herbstanfang: Die schönsten Wälder für lange Spaziergänge!

Der Herbst ist da und wie jedes Jahr freuen sich viele auf lange Spaziergänge in buntgefärbten Wäldern. Wir stellen euch schönsten Wälder Deutschlands vor.

Klar ist, dass man keine Bäume fällen und mit nach Hause schleppen darf, auch Pflanzen unter Naturschutz sind bekanntermaßen tabu. Aber Federn, Moose und Co? Diese und weitere Dinge darfst du auf keinen Fall aus dem Wald mit nach Hause nehmen. Die Strafen sind zum Teil sehr hoch.

Herbstdeko und Essen im Wald sammeln: Darf ich das?

Hübsches Moos und dekorative Tannenzapfen für die Deko daheim, leckere Nüsse, Zweige und Rinde zum Basteln. Was darf ich bedenkenlos im Wald sammeln und was ist tabu?

Wusstest du, dass jeder Wald eine/n Besitzer*in hat? Ob Bundesland, Gemeinde oder Privatperson, dieser Institution oder Person gehört neben dem Land auch alles, was sich darauf befindet. Geregelt wird das in den Landeswaldgesetzen der Bundesländer. Das bedeutet auch, dass eine Mitnahme von Fundstücken erstmal grundsätzlich verboten ist.

Was du aus dem Wald mitnehmen darfst

Darf ich also gar nichts sammeln oder mitnehmen? Eine Ausnahme existiert, es ist die so genannte „Handstraußregelung“ aus dem Bundesnaturschutzgesetz (§39 BNatSchG), die es Waldbesucher*innen erlaubt, kleine Mengen Waldmaterial nach Hause zu nehmen.

„Jeder darf (…) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.“

Aber auch die Handstraußregel wird eingeschränkt. Ausgenommen sind Pflanzen, die forstwirtschaftlich angebaut werden, so der Deutsche Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR). „So ist es verboten, Bäume und junge Setzlinge mitzunehmen.“

100.000 Euro Strafe, wenn du das tust

Einfach im Wald einen schönen Baum aussuchen und mitnehmen ist damit nicht erlaubt. Wer dabei erwischt wird, muss mit einer saftigen Geldstrafe rechnen. Die Höhe variiert von Bundesland zu Bundesland und kann (z.B. beim unerlaubten Fällen eines Baumes) bis zu 100.000 Euro betragen.

Darf ich im Wald Moos mitnehmen?

Du möchtest etwas Moos als Krippendeko oder zum Basteln mitnehmen? Kleine Mengen sind in der Tat erlaubt. 

Aber Vorsicht! Einige Moosarten stehen unter Naturschutz (z.B. Torfmoose, Weißmoose und Hainmoose), sie sind vom Aussterben bedroht und dürfen somit nicht mitgenommen werden. Auch kleinste Mengen sind nicht gestattet. Das Problem: Viele Moosarten ähneln sich, deshalb musst du dich vorher gut informieren, bevor du das Moos pflückst.
Wer gegen die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen, wie t-online.de berichtete.

Diese Dinge darfst du NIE aus dem Wald mitnehmen

  • Pflanzen, die unter Naturschutz stehen oder in Naturschutzgebieten wachsen
  • Bäume, Brennholz und Totholz
  • Forstlich angebaute Pflanzen sowie ihre Äste und Zweige
  • Setzlinge
  • Bestimmt Moose, die unter Naturschutz stehen
  • Lebende oder tote Wildtiere
  • Nester und Eier
  • Federn und Geweihe

Heizkosten sparen: Darf ich Brennholz im Wald sammeln?
Basteln mit Ästen: 4 kreative und einfache Ideen für ein schönes Zuhause
Kräuter sammeln im Wald: Warum du umkehren solltest, wenn es nach Maggi riecht

Darf man Tannenzapfen, Nüsse und Pilze zum Verkauf sammeln?

Wer Walderzeugnisse wie Holz, Tannenzapfen, Waldfrüchte, Pilze und andere Dinge sammeln möchte, um sie dann zu verkaufen, wer also gewerblich sammeln möchte, benötigt laut DFWR die Zustimmung des Waldbesitzers und im Zweifel auch eine Genehmigung der Naturschutzbehörde.

https://dev.wmn.de/diy-living/als-frau-draussen-pinkeln-tipps-urinieren-oeffentlich-a-z-z-id508449/embed

Darum sind diese Regelungen in Ordnung

Unsere Wälder benötigen bestmöglich Schutz, weil sie als „grüne Lunge unserer Erde“ fungieren, sie beeinflussen unser Klima, regulieren den Wasserhaushalt und sind die Heimat von 80 Prozent aller Pflanzen- und Tierarten (die Ozeane sind hier nicht berücksichtigt). Dieses komplexe Ökosystem darf nicht geschädigt werden, daher die zahlreichen Regularien. Den Wald zu schützen, sollte uns allen also wichtig sein.

Quelle: oekotest.de

Gucken hier schauen.