Die meisten Bürger:innen nehmen an, dass diejenigen, die ein Haus erben, besonders gesegnet sind. Tatsächlich wird bei fast der Hälfte aller Erbschaften heutzutage eine Immobilie vererbt, meist an den/die Lebenspartner:in, die Kinder, Enkel oder andere Verwandte. Allerdings freuen sich nicht alle über diese Hinterlassenschaft. Denn sobald bestimmte Freibeträge überschritten werden, muss die sogenannte Erbschaftssteuer an das Finanzamt gezahlt werden – und das kann unter Umständen sehr teuer werden. Die gute Nachricht: Doch es gibt eine Möglichkeit, die Immobilie auch steuerfrei zu erben. Wie das genau funktioniert, erfährst du hier.
Immobilie steuerfrei erben – In welchem Fall das möglich ist
Wer ein Haus erbt, kann häufig mit beträchtlichen Erbschaftssteuern konfrontiert sein. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, dies zu umgehen. Gemäß einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) (Az.: II R 37/16) kannst du eine Immobilie steuerfrei erben, wenn du als Ehepartner:in, eingetragene:r Lebenspartner:in oder Kind das Wohnhaus innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Erbes selbst nutzt.
Damit du die Erbschaftssteuer umgehen kannst, müssen die genannten Erben in die Immobilie einziehen und dort für mindestens zehn Jahre wohnen, erklärte Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, dem Online-Magazin myhomebook.de.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs enthält aber noch eine weitere Bedingung. So dürfen die Erben die Immobilie während der zehnjährigen Frist nicht verkaufen. Wer sich daran nicht hält, muss die Erbschaftssteuer rückwirkend an das Finanzamt zahlen. Diese Verpflichtung tritt jedoch erst dann in Kraft, wenn der persönliche Freibetrag des Erben überschritten wird.
- Weiterlesen?
- Von den Großeltern Geld geerbt? Wann Enkelkinder Erbschaftssteuer zahlen müssen
- Warum unverheiratete Paare ein Testament brauchen
- Ohne Ehevertrag: Was passiert mit meinem Vermögen bei einer Scheidung?
- Lebenserwartung berechnen: Mit diesem Test kannst du herausfinden, wie alt du wirst
In bestimmten Ausnahmefällen dürfen Erben auch später einziehen
Wie immer im Leben bestätigen Ausnahmen die Regel. So dürfen Erben auch zu einem späteren Zeitpunkt in das Haus einziehen, wenn dieses zuvor eine umfangreiche Renovierung benötigt. Denn laut eines anderen Urteils des Bundesfinanzhofs kann ein gravierender Mangel durchaus die unverzügliche Selbstnutzung hinauszögern. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Erbe bzw. die Erbin sich bemüht, den Fortschritt der Bauarbeiten in einem angemessenen Tempo voranzutreiben. Damit du gegenüber den beweisen kannst, dass ein späterer Einzug rechtens ist, solltest du den Mangel zudem unbedingt dokumentieren – am besten von einem Profi.