Über das eigene Gehalt zu sprechen ist in Deutschland immer noch ein absolutes Tabu-Thema. Dabei haben wir uns alle mit Sicherheit schon einmal gefragt, wie viel Geld die Kollegin oder der Kollege für die gleiche Tätigkeit bekommt. Egal wie hoch unsere Neugierde auch ist, letztlich hindert die Klausel in unserem Arbeitsvertrag uns daran, das Thema anzusprechen. Doch ist eine derartige Klausel überhaupt erlaubt? Wir haben die Antwort.
Mit Kolleg:innen über das Gehalt sprechen – ist das erlaubt?
Über Geld spricht man nicht – diesem Sprichwort folgen in Deutschland auch viele Unternehmen. Doch was viele nicht wissen: Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitenden nicht verbieten, mit Kolleg:innen über das Gehalt zu sprechen. Denn laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 2 Sa 237/09) ist eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag nicht rechtens.
Das Landgericht argumentiert, dass Mitarbeiten in der Lage sein sollen, sich über die Gehälter frei auszutauschen können. Denn schließlich sei das Gespräch mit Kolleg:innen die einzige Möglichkeit, festzustellen, ob der Arbeitgeber bei der Lohnhöhe auch den Gleichbehandlungsgrundsatz einhalte. Beschäftigte, die über ihr Gehalt reden, obwohl im Arbeitsvertrag etwas anderes steht, machen sich somit nicht strafbar. Zudem sind arbeitsvertragliche Sanktionen (Abmahnung oder Kündigung) nicht zulässig.
- Ähnliche Artikel findest du hier:
- Wann der Chef deine E-Mails lesen darf
- Warum du deine E-Mails nach dem Urlaub niemals löschen solltest
- Das sind die bestbezahlten Jobs in Deutschland – gehört deiner dazu?
- So viel Geld müsste eine Hausfrau eigentlich verdienen
Ausnahme: In diesem Fall dürfen Arbeitgeber eine Verschwiegenheit einfordern
Wie immer im Leben gibt es auch hier wieder eine Ausnahme. So können Arbeitgeber in wenigen Fällen eine Verschwiegenheit von ihren Mitarbeitenden einfordern. „Gehaltsdaten können in Einzelfällen durchaus ein schützenswertes Geschäftsgeheimnis sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Konkurrenz durch deren Kenntnis ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit steigern könnte“, erklärt der Jurist Benjamin Karcher gegenüber dem Onlinemagazin „t3n„.
Eine besondere Verschwiegenheitsklausel gilt darüber hinaus auch für Personaler:innen und Betriebsräte: „Insbesondere infolge des Datenschutzes ist es diesen Personen verwehrt, über Gehaltsdaten zu sprechen, welche sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren“, so der Jurist.
Über Gehalt sprechen: In anderen Ländern keine Seltenheit
Während hier in Deutschland jeglicher Kommentar über das eigene Gehalt verachtet wird, so darf man in anderen Ländern sogar regelrecht damit prahlen. So ist es zum Beispiel auch in den USA. Nicht nur, dass man in Amerika oftmals ganz offen über das Gehalt spricht, teilweise steht sogar schon ein genauer Betrag in der Stellenbeschreibung.