Wenn jemand mit dem Zug in den wohlverdienten Urlaub startet, wird der Kofferpackprozess oft weniger akribisch angegangen als bei einer Flugreise. Das Bedürfnis, im Urlaub nichts Wichtiges zu vergessen, führt dazu, dass Bahnreisende geneigt sind, das ein oder andere zusätzliche Stück in ihren Koffer zu packen. Doch ehe man sich versieht, quillt der Koffer über. Manch einer greift in diesem Fall zu einem zweiten Koffer und verstaut die restlichen Dinge in diesem. Schließlich gibt es bei der Deutschen Bahn Gepäckbegrenzung – oder etwa doch? Wir verraten dir, wie viele Koffer beim Reisen mit der Deutschen Bahn erlaubt sind.
Reisen mit der Deutschen Bahn: So viele Koffer darfst du mitnehmen
Viele Menschen sind sich dessen nicht bewusst, aber auch beim Reisen mit der Bahn gibt es klare Vorschriften bezüglich des Gepäcks. Die Deutsche Bahn hat ihre eigenen Beförderungsbedingungen, die dazu dienen, der wachsenden Flut an Gepäckstücken Einhalt zu gebieten. Wer schon einmal in der Ferienzeit mit der Bahn unterwegs war, wird verstehen, warum solche Regeln notwendig sind. Aber wie viele Gepäckstücke sind tatsächlich erlaubt, wenn man mit der Deutschen Bahn reist?
Gemäß den Gepäckbestimmungen der Deutschen Bahn ist es strikt geregelt, dass jeder Reisende nur ein Handgepäckstück und eine sogenannte Traglast mitführen darf. Das bedeutet konkret, dass beispielsweise ein Koffer und ein Musikinstrument oder ein Koffer und ein Rucksack erlaubt sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Traglast allein vom Reisenden getragen werden können muss. Alles, was sperrig oder zu schwer ist, fällt de facto nicht unter diese Regelung und ist daher nicht erlaubt.
Bahn setzt die Gepäckbestimmung nur selten durch
In der Praxis erfolgt in der Regel keine Kontrolle der Anzahl der mitgeführten Gepäckstücke durch das Zugpersonal. Das bedeutet, wenn jemand einmal eine zusätzliche Tasche dabei hat, wird er normalerweise nicht des Zuges verwiesen oder zur Kasse gebeten. Trotzdem ist es ratsam, aus Rücksicht auf die Mitreisenden nicht den halben Hausrat in den Zug mitzunehmen.
Zudem sollte man darauf achten, dass weder die Sicherheit noch der Komfort der Mitreisenden durch das Gepäck beeinträchtigt wird. Jeder Fahrgast sollte daher sicherstellen, dass die Gänge, Fluchtwege, Türen und Feuerlöscher nicht blockiert sind. Um sicherzustellen, dass diese immer frei und leicht zugänglich sind, sollte das Gepäck entweder in den Gepäckablagen über den Sitzen oder in den Regalen in der Mitte der Waggons verstaut werden.
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Reisende sind für ihre Gepäckstücke selbst verantwortlich
Wenn du mit dem Zug verreist, solltest du dein Gepäck stets im Auge behalten. Viele wissen möglicherweise nicht, dass die Deutsche Bahn nicht für Diebstähle von Gepäck oder Wertgegenständen während der Fahrt oder an Zwischenhalten haftet. Das bedeutet, sie wird keinen Schaden ersetzen, es sei denn, sie ist für die Beschädigungen verantwortlich. Daher ist es ratsam, besonders aufmerksam mit deinem Gepäck umzugehen, um unerwünschte Vorfälle zu verhindern.