In Unternehmen bieten Betriebsausflüge, Messeauftritte sowie Einblicke in den arbeitsreichen Alltag im Büro ständig Gelegenheiten für Fotos. Um etwa potenziellen Bewerber:innen oder Kund:innen positive Eindrücke zu vermitteln, landen einige der Fotos oftmals auf der Webseite oder auf den Social-Media-Kanälen des Unternehmens. Doch ohne die erforderlichen rechtlichen Grundlagen kann die Verwendung von Mitarbeiterfotos ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Was Arbeitgeber bei der Veröffentlichung beachten müssen, erfährst du hier.
Wann dürfen Arbeitgeber Mitarbeiterfotos veröffentlichen?
Eines vorweg: Ohne die Zustimmung des Mitarbeitenden darf der Arbeitgeber Fotos, auf denen Beschäftigte eindeutig zu erkennen sind, nicht einfach auf die Webseite packen oder auf dem Social-Media-Account veröffentlichen. Für eine Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos der Arbeitgeber von den Abgebildeten eine Einwilligung einholen.
Dabei muss diese in der Regel schriftlich erfolgen. „Mündliche Erklärungen genügen in der Regel nicht“, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht gegenüber N-TV. Wer nicht auf Fotos zu sehen sein möchte, muss der Einwilligung einfach nur schriftlich widersprechen.
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Ausnahmen je nach Position möglich
Doch wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel. So können Ausnahmen je nach der Position der Angestellten gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Mitarbeitende, die im Bereich Öffentlichkeitsarbeit oder Social Media tätig sind. Laut Meyer ist es für sie unerlässlich, auf Social Media präsent zu sein, da dies ein wesentlicher Bestandteil ihrer beruflichen Aufgaben ist.
Jedoch könnten alle anderen Mitarbeiter, deren Arbeit keinen direkten Kundenkontakt erfordert und bei denen die Sichtbarkeit in Bildform für ihre Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen nicht von Bedeutung ist, der Veröffentlichung von Fotos widersprechen.
Einwilligung kann man jederzeit widerrufen
Selbst wenn man zunächst zugestimmt hat, dass Fotos von einem verwendet werden können, hat man laut Meyer jederzeit das Recht, diese Einwilligung zurückzuziehen. Wenn man das Unternehmen verlässt, besteht ebenfalls das Recht, dass das Mitarbeiterfoto von der Unternehmenshomepage entfernt wird.