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Mietrecht: Darf man Müll im Treppenhaus abstellen?

Im Treppenhaus riecht es unangenehm? Dann hat der Nachbar oder die Nachbarin vielleicht ihren Müll im Treppenhaus abgestellt. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Ein kleiner Mülleimer als auch eine Mülltüte stehen im Hausflur.
© Kristina Blokhin - stock.adobe.com

Mietrecht: Darf der Kinderwagen im Treppenhaus stehen?

Ein im Hausflur abgestellter Kinderwagen kann zu Problemen mit Nachbarn und Vermietern führen. Aber wohin mit dem Wagen, wenn man weiter oben wohnt, es aber keinen Aufzug gibt? Darf man seinen Kinderwagen im Treppenhaus abstellen, selbst wenn die Hausordnung einem das verbietet?

Wenn es draußen stürmt, regnet oder schneit, kann man sich nur schwer dazu aufraffen, den Müll nach draußen zu bringen. Um die üben Gerüche aus der Wohnung zu verbannen, kommen manche auf die Idee, den Müllsack vor die Wohnungstür zu stellen. Doch darf man den Müll überhaupt im Treppenhaus abstellen? Was das Mietrecht dazu sagt, erfährst du hier.

Müll im Treppenhaus abstellen: Ist das erlaubt?

Ja, in der Regel ist das erlaubt. Doch allzu lange dürfen sie dort auch nicht liegen bleiben. Denn Müllsäcke, Gelbe Säcke, Biomüllbehälter oder Altglas dürfen nur kurzzeitig vor der Haustür bzw. im Treppenhaus abgestellt werden. So sollte der Abfall innerhalb von ein oder zwei Stunden draußen in den Abfallcontainern entsorgt werden. Schließlich dient der Hausflur nicht als dauerhaftes Lager für Müll.

Die Gründe hierfür sind einleuchtend: Zum einen können Schädlinge durch den Müll angelockt werden und sich im Haus ausbreiten. Zum anderen führt der Geruch zu Belästigungen der Nachbarn. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass der Müll die Fluchtwege blockiert.

Wann eine Mietminderung möglich ist

Wenn dein Nachbar bzw. deine Nachbarin seinen/ihren Müll permanent vor seiner/ihrer Wohnungstür lagert und dadurch eine starke Geruchsbelästigung entsteht, stellt dies einen Mangel dar. Du kannst deshalb die Miete um bis zu zehn Prozent mindern, aber sprich zuerst mit deinem Vermieter darüber. Doch aufgepasst: Eine unangekündigte Mietminderung kann zu rechtlichen Konsequenzen wie einer Abmahnung oder Kündigung führen.

Müll im Treppenhaus lagern: Diese Konsequenzen drohen

Der/die Nachbar:in, der/die seinen/ihren Müll ins Treppenhaus stellt, verstößt gegen das Mietrecht (§ 573 Abs. 1, 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)), die Hausordnung und stört zudem den Hausfrieden. Ihm/Ihr droht daher eine Abmahnung und bei wiederholten Verstößen eine Kündigung. Außerdem kann er/sie sowohl vom Vermieter, der Vermieterin als auch von anderen Mieter:innen auf Unterlassung verklagt werden.