Das Heizungsgesetz gibt es in der aktuellen Form bereits seit Anfang des Jahres. Doch bereits vor dessen Einführung hat die neue Richtlinie für einige Debatten und Fragen gesorgt. Was genau das Heizungsgesetz besagt und welche Heizungen jetzt tatsächlich noch verbaut werden dürfen, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zum neuen Heizungsgesetz:
Das besagt das Heizungsgesetz
Das Heizungsgesetz – oder auch Gebäudeenergiegesetz – ist bereits am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es besagt, dass nur noch Heizungen verbaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Wer noch eine alte Öl- oder Gasheizung besitzt, muss diese allerdings nicht gleich ausbauen. Sie dürfen teilweise sogar noch neu eingebaut werden. Zum Beispiel immer dann, wenn sie in Kombination mit Heizungssystemen aus erneuerbaren Energien verbaut werden. Dabei handelt es sich dann um eine sogenannte Hybridheizung. Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, sollten jedoch ausgetauscht werden.
Diese Heizungen dürfen noch verbaut werden
In Neubauten dürfen hingegen nur noch Heizungen eingebaut werde, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu zählen unter anderem die folgenden Heizungssysteme:
- elektrische Wärmepumpe
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Stromdirektheizung
- Hybridheizung
- Biomasseheizung
- Pelletheizung
- Heizung auf Basis von Solarthermie
Des Weiteren dürfen in Bestandsgebäuden auch weitere erneuerbaren Heizungssysteme verbaut werden. Dazu zählen zum Beispiel ein Scheitholz-Holzvergaserkessel oder auch Gasheizungen, die erneuerbare Gase wie beispielsweise Biomethan nutzen.
Fazit: Alte Heizungen müssen nicht direkt ausgetauscht werden
Bevor das Heizungsgesetz offiziell eingeführt wurde, hieß es, dass alle Heizungen, die fossilen Brennstoffen betrieben werden, ausgetauscht werden müssen. Das stimmt so jedoch nicht. Zwar soll der Trend nach und nach zu Heizungen gehen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, jedoch müssen nicht direkt alle alten Heizungen ersetzt werden. Denn das wäre auch nicht nachhaltig. Die betroffenen Heizungen müssen jedoch einwandfrei funktionieren oder andernfalls repariert beziehungsweise ausgetauscht werden.
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