Der Verlust eines Haustiers kann ganz schön schmerzlich sein. Viele Menschen finden in dieser Situation Trost in dem Gedanken, ihr verstorbenes Haustier im eigenen Garten zu bestatten. So bleibt der geliebte tierische Begleiter einem immer noch nah. Doch darf man Haustiere einfach im Garten begraben? Wir verraten dir, welche Regeln es zum Tierbegräbnis im eigenen Garten zu beachten gilt.
Haustiere im Garten begraben: Darf man das?
Ganz gleich, ob Hund, Katze, Hamster, Meerschweinchen, Fisch oder Kanarienvogel – für zahlreiche Menschen zählen Haustiere zu den geliebten Familienmitgliedern. Wenn ein Tier, zu dem über Jahre hinweg eine innige Beziehung bestanden hat, stirbt, ist der Kummer intensiv und das Bedürfnis nach einer respektvollen Bestattung groß.
Doch darf man Haustiere im Garten begraben? Für alle Haustier-Besitzer*innen gibt es gute Nachrichten: Unter bestimmten Voraussetzungen ist in Deutschland das Begraben von Haustieren im Garten legal (Beseitigungsgesetz für Tierische Nebenprodukte Paragraf 7 Abs. 6).
Wenn das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben ist, dürfen Besitzer*innen es in ihrem Garten auf ihrem eigenen Grundstück begraben, ohne zuvor eine Genehmigung vom zuständigen Veterinäramt einholen zu müssen. Diese Genehmigung bezieht sich jedoch speziell auf einzelne Kleintiere und nicht auf eine großangelegte Bestattung mehrerer Tiere. Zu den Kleintieren zählen Katzen, Nagetiere wie Hamster, Kaninchen und Meerschweinchen, kleine Vögel, Reptilien und Amphibien.
Aufgepasst: Im Bundesland Bremen ist es aus umweltrechtlichen Erwägungen heraus nicht gestattet, Haustiere auf dem eigenen Grundstück zu bestatten.
Haustier im Garten begraben: Diese Regeln sollten ebenfalls befolgt werden
Für all jene, die ein Tier im eigenen Garten begraben möchten, sind die nachfolgenden Richtlinien für Haustierbestattungen unbedingt zu beachten:
- Die Bestattungsstelle sollte ausschließlich auf dem eigenen Grundstück liegen. Bei Mietobjekten ist eine Zustimmung der Grundstückseigentümer*innen für die Tierbestattung im Garten erforderlich.
- Ein Grundstück, das sich in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet befindet, ist als Grabstätte unzulässig. Hierbei besteht das Risiko der Wasserverunreinigung durch Leichengifte.
- Es muss ein Mindestabstand von zwei Metern zur Grundstücksgrenze eingehalten werden, wenn das Grab ausgehoben wird.
- Die Tiefe des Grabes sollte mindestens 50 Zentimeter betragen und nach der Bestattung ausreichend mit Erde überdeckt werden.
- Es wird empfohlen, das verstorbene Tier in umweltfreundliches Material wie Wolldecken oder Papier zu wickeln, bevor es begraben wird.
Größe ist bei Hunde-Bestattungen entscheidend
Für Hunde können die Bestimmungen je nach Rasse und Größe in den verschiedenen Bundesländern variieren. Eventuell ist für die Beisetzung einer großen Dogge oder eines Deutschen Schäferhunds eine vorherige Zustimmung des Veterinäramts erforderlich. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Tierhalter*innen am besten bei der örtlichen Gemeinde oder Stadtverwaltung nachhaken.
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Bestattung auf dem Tierfriedhof als Alternative
Wer keinen eigenen Garten besitzt, kann sein verstorbenes Tier zur Tierkörperbeseitigungsanlage bringen. Viele Tierbesitzer, die eine starke Bindung zu ihrem Tier haben, suchen jedoch nach einer würdevolleren Verabschiedung. Möglichkeiten hierzu sind die Beisetzung auf einem Tierfriedhof, in Friedwäldern oder durch Einäscherung. Die entstehende Urne kann zu Hause aufgestellt oder die Asche verstreut werden.
Quellen: mein-schoener-garten.de, gesetze-im-internet.de und praxistipps.focus.de